Die Gleichstellungsstrategie 2030 ist ein Arbeitsprogramm des Bundes. Dieser setzt sich entschlossen dafür ein, die Gleichstellung voranzubringen. Um die Strategie umzusetzen, ist jedoch auch die aktive Beteiligung der Kantone und Gemeinden und der regelmässige Austausch mit der Zivilgesellschaft, insbesondere mit den in diesem Bereich tätigen NGOs, der Wirtschaft sowie der Wissenschaft notwendig.

Wie das Bundesgericht 2011 (BGE 137 I 305) in Erinnerung gerufen hat, sind alle Ebenen des Staates – also nicht nur der Bund, sondern auch alle Kantone und Gemeinden – verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Bekämpfung von Stereotypen und der Diskriminierung von Frauen zu ergreifen. Daraus folgt: 

  • Die Auseinandersetzung mit Geschlechterstereotypen in Schule und Ausbildung liegt weitgehend in der Zuständigkeit der Kantone. Massnahmen sind im Gange und müssen weitergeführt oder verstärkt werden.
  • Für eine Verbesserung der Vereinbarkeit sind ebenfalls hauptsächlich die Kantone und Gemeinden, aber auch die Sozialpartner zuständig. Der Bund engagiert sich seit vielen Jahren auf diesem Gebiet, es braucht jedoch eine stärkere Zusammenarbeit aller Akteure, um deutliche Verbesserungen zu erreichen. 
  • Die Verwirklichung der Gleichstellung im Erwerbsleben liegt in der Verantwortung sowohl des privaten als auch des öffentlichen Sektors, wobei letzterer mit gutem Beispiel vorangehen muss. Dies betrifft sowohl die Lohngleichheit als auch die ausgewogene Geschlechtervertretung in den Entscheidungsgremien.
  • Der Bund engagiert sich aktiv in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, welche in erster Linie in der Verantwortung der Kantone liegt. Um diese Problematik anzugehen, haben Bund und Kantone ihren Dialog intensiviert und dadurch erhebliche Fortschritte erzielt.
  • Das Steuersystem von Bund, Kantonen und Gemeinden spielt eine Rolle dabei, ob für beide Partner eines Paares der Anreiz besteht, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese Thematik steht seit langem auf der politischen Agenda.