Umsetzung

Umsetzung

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Koordination der Aktionspläne der Gleichstellungsstrategie 2030 und der Istanbul-Konvention zuständig. Auf operativer Ebene wird die Umsetzung der Massnahmen durch die zuständigen Einheiten sichergestellt.

Umsetzung der Gleichstellungsstrategie 2030 und ihres Aktionsplans

An der Umsetzung des Aktionsplans Gleichstellungsstrategie 2030 beteiligen sich alle Departemente und die Bundeskanzlei. Die geplanten Massnahmen werden so weit wie möglich in die aktuellen Strukturen integriert und mit den bestehenden Mitteln finanziert. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass zusätzliche Mittel erforderlich sind.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Koordination der Strategie und des Aktionsplans zuständig. Auf operativer Ebene wird die Umsetzung der Massnahmen durch die zuständigen Einheiten sichergestellt. Sie stehen mit dem EBG im Austausch und liefern diesem die Informationen betreffend die Umsetzung der Massnahmen. 

Ein vom EBG geleiteter interdepartementaler Ausschuss gewährleistet die Verankerung der Strategie in der Bundesverwaltung. Alle Departemente und die Bundeskanzlei sind vertreten. Der Ausschuss trifft sich regelmässig, in der Regel zweimal jährlich. 

Der Bund hat alle Kantone eingeladen, ihr jeweiliges Engagement im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern im Aktionsplan sichtbar zu machen. Auch die Gemeinden und Städte wurden eingeladen, sich zu beteiligen. Dabei geht es um die Handlungsfelder «berufliches und öffentliches Leben», «Vereinbarkeit und Familie» und «Diskriminierung».

Was die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen im Handlungsfeld «geschlechtsspezifische Gewalt» anbelangt, so erfolgt diese im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und der Roadmap gegen häusliche Gewalt. Beide Massnahmen sind Bestandteil des vorliegenden Aktionsplans. 

Der Aktionsplan ist ein dynamisches Instrument, das regelmässig aktualisiert wird, in der Regel zweimal jährlich. Diese Aktualisierung dient gleichzeitig als Monitoring des Stands der Umsetzung der Massnahmen. Um die Ziele der Strategie zu erreichen, werden nach und nach auch neue Massnahmen hinzugefügt. 

Ende 2025 soll eine erste Zwischenbilanz gezogen werden: Der Stand der Umsetzung der Gleichstellungsstrategie 2030 wird überprüft und bei Bedarf angepasst.

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 2022–2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK)

Das Handlungsfeld «geschlechtsspezifische Gewalt» enthält die 44 Massnahmen des NAP IK : www.gleichstellung2030.ch/nap-ik 

Die Umsetzung des NAP IK erfolgt in einem unabhängigen Prozess, der jedoch mit der Umsetzung der Gleichstellungsstrategie 2030 koordiniert ist.

Die Massnahmen des NAP IK werden gemäss den föderalen Zuständigkeiten umgesetzt. Auf Bundesebene erfolgt die Umsetzung und Finanzierung gestützt auf bestehenden Rechtsgrundlagen und Mitteln.

Das EBG als nationale Koordinierungsstelle gemäss Artikel 10 der Istanbul-Konvention koordiniert die Umsetzung und das Monitoring des NAP IK.

Für die Umsetzung des NAP IK wird ein jährliches Monitoring in den bestehenden Gremien durchgeführt:

  • Ausschuss Bund, Kantone, Städte und Gemeinden zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
  • Interdepartementale Arbeitsgruppe Bund zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
  • Jährliches Austausch-Treffen Bund, Kantone und NGO-Netzwerk Istanbul-Konvention.

Ziel des Monitorings ist die Sicherstellung der Umsetzung der Massnahmen des NAP IK, eine dynamische Weiterentwicklung von Massnahmen sowie eine Abstimmung mit den weiteren laufenden Aktionsplänen und Strategien, namentlich der Gleichstellungsstrategie 2030 und der Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen.

2024 wird der Stand der Umsetzung sowie die geplante Weiterentwicklung in einem Zwischenbericht festgehalten und in den Folgejahren umgesetzt.

Mit Ablauf des NAP IK im Jahr 2026 wird im Rahmen eines Schlussberichts eine Bilanz gezogen. Dabei wird auch eine Fortführung des NAP IK geprüft.