Umsetzung

Umsetzung der Strategie

Koordination

An der Umsetzung des Aktionsplans Gleichstellungsstrategie 2030 beteiligen sich alle Departemente und die Bundeskanzlei. Die geplanten Massnahmen werden so weit wie möglich in die aktuellen Strukturen integriert und mit den bestehenden Mitteln finanziert. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass zusätzliche Mittel erforderlich sind.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Koordination der Strategie und des Aktionsplans zuständig. Auf operativer Ebene wird die Umsetzung der Massnahmen durch die zuständigen Einheiten sichergestellt. Sie stehen mit dem EBG im Austausch und liefern diesem die Informationen betreffend die Umsetzung der Massnahmen. 

Interdepartementaler Ausschuss

Ein vom EBG geleiteter interdepartementaler Ausschuss gewährleistet die Verankerung der Strategie in der Bundesverwaltung. Alle Departemente und die Bundeskanzlei sind vertreten. Der Ausschuss trifft sich regelmässig, in der Regel zweimal jährlich. 

Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Städten

Der Bund hat alle Kantone eingeladen, ihr jeweiliges Engagement im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern im Aktionsplan sichtbar zu machen. Auch die Gemeinden und Städte wurden eingeladen, sich zu beteiligen. Dabei geht es um die Handlungsfelder «berufliches und öffentliches Leben» und «Diskriminierung».

Was die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen im Handlungsfeld «geschlechtsspezifische Gewalt» anbelangt, so erfolgt diese im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und der Roadmap gegen häusliche Gewalt. Beide Massnahmen sind Bestandteil des vorliegenden Aktionsplans. Im Handlungsfeld «Vereinbarkeit und Familie» werden die Beiträge der Kantone und Städte in einer späteren Phase erfasst.

Aktualisierung des Aktionsplans 

Der Aktionsplan ist ein dynamisches Instrument, das regelmässig aktualisiert wird, in der Regel zweimal jährlich. Diese Aktualisierung dient gleichzeitig als Monitoring des Stands der Umsetzung der Massnahmen. Um die Ziele der Strategie zu erreichen, werden nach und nach auch neue Massnahmen hinzugefügt. 

Zwischenbilanz

Ende 2025 soll eine erste Zwischenbilanz gezogen werden: Der Stand der Umsetzung der Gleichstellungsstrategie 2030 wird überprüft und bei Bedarf angepasst.