Gleichstellungsstrategie 2030
Eine nationale Strategie für die Gleichstellung
Der Bundesrat hat am 28. April 2021 die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet. Es ist die erste nationale Strategie des Bundes mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter gezielt zu fördern.
Handlungsfelder und Ziele
Jedes Handlungsfeld umfasst ein allgemeines Ziel und mehrere spezifische Ziele zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Handlungsfeld 1
Berufliches und öffentliches Leben
Die wirtschaftliche Autonomie der Frauen wird während ihres ganzen Lebens gestärkt, unabhängig von ihrem Zivilstand und ihrer familiären Situation.
Handlungsfeld 2
Vereinbarkeit und Familie
Frauen und Männer profitieren von Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Erwerbsleben sowie die ausgeglichene Aufteilung von bezahlter Arbeit und unbezahlter Haus- und Familienarbeit begünstigen.
Handlungsfeld 3
Geschlechtsspezifische Gewalt
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt nehmen ab und die persönliche Sicherheit der Frauen verbessert sich.
Handlungsfeld 4
Diskriminierung
Diskriminierung, Sexismus und Geschlechterstereotypen werden gesellschaftlich nicht mehr toleriert und schränken die Lebensformen der Frauen und Männer nicht mehr ein.
183 Massnahmen im Aktionsplan
Nebst den zusammen mit der Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedeten Massnahmen enthält der Aktionsplan neue, detaillierte Massnahmen auf Bundesebene sowie Massnahmen der Kantone und Städte. Zum Aktionsplan
- 51Massnahmen des Bundes
- 6Massnahmen der Bundesverwaltung
- 4Massnahmen der Schweiz auf internationaler Ebene
- 95Massnahmen der Kantone*
- 27Massnahmen der Städte*
* in den Handlungsfeldern "Berufliches und öffentliches Leben" und "Diskriminierung"
Umsetzung auf allen Ebenen
Koordination
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Koordination des Aktionsplans zuständig. Für die Umsetzung der Massnahmen sind die einzelnen (Verwaltungs-) Einheiten zuständig.
Interdepartementaler Ausschuss
Ein vom EBG geleiteter interdepartementaler Ausschuss gewährleistet die Verankerung der Strategie in der Bundesverwaltung. Alle Departemente und die Bundeskanzlei sind vertreten. Der Ausschuss trifft sich regelmässig, in der Regel zweimal jährlich.