Gleichstellungsstrategie 2030

Kontext

Eine nationale Strategie für die Gleichstellung

Der Bundesrat hat am 28. April 2021 die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet. Es ist die erste nationale Strategie des Bundes mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter gezielt zu fördern.

Handlungsfelder

Handlungsfelder und Ziele

Jedes Handlungsfeld umfasst ein allgemeines Ziel und mehrere spezifische Ziele zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Handlungsfeld Geschlechtsspezifische Gewalt enthält zusätzlich die 44 Massnahmen des Nationalen Aktionsplans 2022-2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK).

Handlungsfeld 1

Berufliches und öffentliches Leben

Die wirtschaftliche Autonomie der Frauen wird während ihres ganzen Lebens gestärkt, unabhängig von ihrem Zivilstand und ihrer familiären Situation.

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Handlungsfeld 2

Vereinbarkeit und Familie

Frauen und Männer profitieren von Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Erwerbsleben sowie die ausgeglichene Aufteilung von bezahlter Arbeit und unbezahlter Haus- und Familienarbeit begünstigen.

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Handlungsfeld 3

Geschlechtsspezifische Gewalt

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt nehmen ab und die persönliche Sicherheit der Frauen verbessert sich.

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Handlungsfeld 4

Diskriminierung

Diskriminierung, Sexismus und Geschlechterstereotypen werden gesellschaftlich nicht mehr toleriert und schränken die Lebensformen der Frauen und Männer nicht mehr ein.

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Massnahmen

285 Massnahmen im Aktionsplan der Gleichstellungsstrategie 2030

Zum Aktionsplan

  • 83
    Massnahmen des Bundes
  • 8
    Massnahmen der Bundesverwaltung
  • 5
    Massnahmen der Schweiz auf internationaler Ebene
  • 15
    Massnahmen der interkantonalen Instanzen
  • 128
    Massnahmen der Kantone
  • 43
    Massnahmen der Gemeinden und Städte
  • 3
    Multistakeholder-Massnahmen

Umsetzung

Umsetzung auf allen Ebenen

Koordination

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Koordination des Aktionsplans zuständig. Für die Umsetzung der Massnahmen sind die einzelnen (Verwaltungs-) Einheiten zuständig.

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Interdepartementaler Ausschuss

Ein vom EBG geleiteter interdepartementaler Ausschuss gewährleistet die Verankerung der Gleichstellungsstrategie 2030 in der Bundesverwaltung. Alle Departemente und die Bundeskanzlei sind vertreten. Der Ausschuss trifft sich regelmässig, in der Regel zweimal jährlich.

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