Seit der Einführung des Frauenstimmrechts 1971 und der Annahme des Gleichstellungsartikels in der Bundesverfassung 1981 hat die Schweiz bei der Gleichstellung von Frau und Mann Fortschritte gemacht. Vollständig umgesetzt ist diese allerdings noch nicht, wie sowohl die nationalen Statistiken als auch die internationalen Ranglisten zeigen (WEF, OECD). Wir können und wir müssen uns verbessern. Es geht um die Gerechtigkeit gegenüber den Frauen, aber auch um das gesellschaftliche Wohlergehen und den wirtschaftlichen Wohlstand.

Um die Lücken im Bereich der Gleichstellung zu schliessen, hat der Bundesrat in seiner Legislaturplanung 2019-2023 eine «Nationale Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern» beschlossen. Die «Gleichstellungsstrategie 2030» legt den Schwerpunkt auf die Förderung der beruflichen Gleichstellung, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Bekämpfung von Diskriminierung, Sexismus und Gewalt. Ziel ist es, die in Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung verankerte rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann zu erreichen. 

Die Gleichstellungsstrategie 2030 entspricht den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, namentlich dem Ziel 5 für die Geschlechtergleichstellung und dem Ziel 8.5 für gleichen Entgelt für gleichwertige Arbeit. Die Strategie soll nicht nur die Gleichstellung auf nationaler Ebene verbessern, sondern die schweizerische Gleichstellungspolitik auch international sichtbar machen. Die Gleichstellungsstrategie 2030 ist zudem Teil der Strategie Nachhaltige Entwicklung, welche unter der Federführung des UVEK erarbeitet wird.

Die Gleichstellungsstrategie 2030 ist auch Teil der Umsetzung der von der Schweiz ratifizierten internationalen Instrumente wie dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Und schliesslich soll die Strategie den Dialog mit allen gleichstellungsinteressierten Partnern, insbesondere den Kantonen und Gemeinden, durch einen regelmässigen Austausch guter Praktiken und die Entwicklung gemeinsamer Projekte verstärken.