Zur Umsetzung der Gleichstellungsstrategie 2030 braucht es Massnahmen in vier Handlungsfeldern.  

Jedes Handlungsfeld umfasst ein allgemeines Ziel und mehrere spezifische Ziele zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Massnahmen sollen in der laufenden Legislaturperiode, d.h. bis Ende 2023 verabschiedet oder umgesetzt werden können. 

Diese prioritären Massnahmen des Bundes (2021–2023) sind nur der erste Teil der Gleichstellungsstrategie 2030, die den Anstoss zu einer neuen Dynamik und neuen Ambitionen bei allen Akteurinnen und Akteuren, Partnerinnen und Partnern der Gleichstellungspolitik in der Schweiz liefern soll. 

Die Massnahmen sollen möglichst messbare Ziele beinhalten.

Darüber hinaus werden in bestimmten Handlungsfeldern konkrete Ziele und Massnahmen für die Bundesverwaltung vorgeschlagen. Diese soll mit guten Beispiel vorangehen, um eine Signalwirkung auf die Privatwirtschaft sowie die Kantons- und Gemeindeverwaltungen zu entfalten. Auch der Beitrag der Schweiz zur Gleichstellung auf internationaler Ebene wird anhand von Massnahmen konkretisiert.