Evaluation und Bekanntmachung, ob das Angebot für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen ausreichend und zweckmässig ist
Inhalt
Umfrage zur Umsetzung der SODK-Empfehlungen (Finanzierung Frauenhäuser). Anschliessend Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten eruieren zur Verbesserung der Situation (u.a. Schliessung von allfälligen Angebotslücken).
Ziel
Das Angebot für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen ist ausreichend und entspricht deren spezifischen Bedürfnissen.
Federführend
Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK
Partner
Kantone, DAO
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Dezember 2022: Meilensteine sind definiert.
März 2023: DAO-Umfrage bei den Frauenhäusern betreffend Umsetzung der SODK-Empfehlungen
Meilensteine / Zeitplan
Basierend auf den Umfrageergebnissen sowie der Auswertungen der DAO-Statistik für das Jahr 2022 werden die weiteren Meilensteine definiert.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
–
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Zu definieren (gemäss Inhalten der Umfrage)
Weitere Grundlagen
SODK (Hg.) (2019): Situationsanalyse zum Angebot und zur Finanzierung der Not- und Schutzunterkünfte in den Kantonen.
Empfehlungen der SODK zur Finanzierung von Frauenhäusern und zur Ausgestaltung von Anschlusslösungen vom 27. Mai 2021.
ZHAW, HETS FR. Bedarfsabklärung zu Schutzplätzen für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen, 2021 (Postulat Wasserfallen 19.4064) (Publikation Juni 2022).
Roadmap häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021.
Ressourcen
Personelle Ressourcen GS SODK
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt I. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Je nach innerkantonaler Aufgabenteilung beteiligen sich die Gemeinden an der Finanzierung der Leistungen der Frauenhäuser sowie der Anschlusslösungen.