Evaluation und Bekanntmachung, ob das Angebot für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen ausreichend und zweckmässig ist
Inhalt
Umfrage zur Umsetzung der SODK-Empfehlungen (Finanzierung Frauenhäuser). Anschliessend Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten eruieren zur Verbesserung der Situation (u.a. Schliessung von allfälligen Angebotslücken).
Ziel
Das Angebot für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen ist ausreichend und entspricht deren spezifischen Bedürfnissen.
Federführend
Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK
Partner/-innen
Kantone, DAO (Dachorganisation Frauenhäuser), EBG
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
März 2023: DAO-Umfrage bei den Frauenhäusern betreffend Umsetzung der SODK-Empfehlungen
Meilensteine / Zeitplan
September 2023: Konstituierung Begleitgruppe
Q1 2024: Freigabe des Entwurfs des Pflichtenhefts für das exter-ne Mandat durch den Vorstand SODK
Q2 2024: Vergabe Mandat
Voraussichtlich Q4 2024: Bericht liegt vor
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
–
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Zu definieren (gemäss Inhalten der Umfrage)
Weitere Grundlagen
SODK (Hg.) (2019): Situationsanalyse zum Angebot und zur Finanzierung der Not- und Schutzunterkünfte in den Kantonen.
Empfehlungen der SODK zur Finanzierung von Frauenhäusern und zur Ausgestaltung von Anschlusslösungen vom 27. Mai 2021.
ZHAW, HETS FR. Bedarfsabklärung zu Schutzplätzen für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen, 2021 (Postulat Wasserfallen 19.4064) (Publikation Juni 2022).
Po. 23.3016: Von Gewalt betroffene Minderjährige und junge Erwach-sene. Welche Lösungen gibt es in den einzelnen Regionen?
NAP IK Nr. 9
Ressourcen
Personelle Ressourcen GS SODK personelle und finanzielle Ressourcen des EBG
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt I. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Je nach innerkantonaler Aufgabenteilung beteiligen sich die Gemeinden an der Finanzierung der Leistungen der Frauenhäuser sowie der Anschlusslösungen.