Massnahme NAP IK 9

Evaluation und Bekanntmachung, ob das Angebot für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen ausreichend und zweckmässig ist

3.C.I.9. Evaluation und Bekanntmachung, ob das Angebot für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen ausreichend und zweckmässig ist

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Bestandsaufnahme des Bedarfs und der Angebote an Schutz- und Notunterkünften sowie Überprüfung der Umfrage zur Umsetzung der SODK-Empfehlungen (Finanzierung Frauenhäuser). Anschliessend Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten eruieren zur Verbesserung der Situation (u.a. Schliessung von allfälligen Angebotslücken).

Mittels der Analyse soll eine fundierte Grundlage zur Verfügung gestellt werden, auf der ein kohärentes, effizientes und inklusives Gesamtsystem von Schutz- und Notunterkünften samt deren nachgelagerten Angeboten in den Kantonen/Regionen entwickelt werden kann. Ausgehend von den Bedürfnissen der verschiedenen Zielgruppen in den jeweiligen Regionen fokussiert die Analyse auf die Schutzaspekte, hat aber die gesamte Versorgungskette im Blick. Mit einer Gesamtsicht wird auch die Grundlage geschaffen, um die Zusammenarbeit und Koordination unter den Kantonen zu verbessern.

Ziel

Das Angebot für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen ist ausreichend und entspricht deren spezifischen Bedürfnissen. 

Federführend

Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK

Partner/-innen

Kantone, DAO (Dachorganisation Frauenhäuser), EBG

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

März 2023: Ergebnisse der DAO-Umfrage bei den Frauenhäusern betreffend Umsetzung der SODK-Empfehlungen liegen vor.

September 2023: Konstituierung Begleitgruppe

Januar 2024: Freigabe des Entwurfs des Pflichtenhefts für das externe Mandat durch den Vorstand SODK; Eröffnung Einladungsverfahren

März 2024: Vergabe externes Mandat an die Fachhochschule Nordwestschweiz / die Fachhochschule Freiburg

Meilensteine / Zeitplan

September 2023: Konstituierung Begleitgruppe
Januar 2024: Freigabe des Entwurfs des Pflichtenhefts für das externe Mandat durch den Vorstand SODK
Q1 2024: Vergabe Mandat
Voraussichtlich 8. November 2024: Schlussbericht wird an der Plenarversammlung der SODK präsentiert und im Anschluss publiziert.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Handlungsbedarf ist identifiziert und Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Situation wurden aufzeigt.

Weitere Grundlagen

• SODK (Hg.) (2019): Situationsanalyse zum Angebot und zur Finanzierung der Not- und Schutzunterkünfte in den Kantonen.
• Empfehlungen der SODK zur Finanzierung von Frauenhäusern und zur Ausgestaltung von Anschlusslösungen vom 27. Mai 2021.
• ZHAW, HETS FR. Bedarfsabklärung zu Schutzplätzen für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen, 2021 (Postulat Wasserfallen 19.4064) (Publikation Juni 2022).
• Postulat 23.3016 WBK-N: Von Gewalt betroffene Minderjährige und junge Erwachsene. Welche Lösungen gibt es in den einzelnen Regionen?

Ressourcen

Personelle Ressourcen GS SODK
Personelle und finanzielle Ressourcen des EBG


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt I. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Je nach innerkantonaler Aufgabenteilung beteiligen sich die Gemeinden an der Finanzierung der Leistungen der Frauenhäuser sowie der Anschlusslösungen.