Massnahme NAP IK 9

Evaluation und Bekanntmachung, ob das Angebot für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen ausreichend und zweckmässig ist

3.C.I.9. Evaluation und Bekanntmachung, ob das Angebot für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen ausreichend und zweckmässig ist

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Umfrage zur Umsetzung der SODK-Empfehlungen (Finanzierung Frauenhäuser). Anschliessend Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten eruieren zur Verbesserung der Situation (u.a. Schliessung von allfälligen Angebotslücken).

Ziel

Das Angebot für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen ist ausreichend und entspricht deren spezifischen Bedürfnissen. 

Federführend

Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK

Partner

Kantone, DAO

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Dezember 2022: Meilensteine sind definiert.
März 2023: DAO-Umfrage bei den Frauenhäusern betreffend Umsetzung der SODK-Empfehlungen

Meilensteine / Zeitplan

Basierend auf den Umfrageergebnissen sowie der Auswertungen der DAO-Statistik für das Jahr 2022 werden die weiteren Meilensteine definiert.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Zu definieren (gemäss Inhalten der Umfrage) 

Weitere Grundlagen

SODK (Hg.) (2019): Situationsanalyse zum Angebot und zur Finanzierung der Not- und Schutzunterkünfte in den Kantonen.
Empfehlungen der SODK zur Finanzierung von Frauenhäusern und zur Ausgestaltung von Anschlusslösungen vom 27. Mai 2021.
ZHAW, HETS FR. Bedarfsabklärung zu Schutzplätzen für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen, 2021 (Postulat Wasserfallen 19.4064) (Publikation Juni 2022).
Roadmap häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021.

Ressourcen

Personelle Ressourcen GS SODK


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt I. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Je nach innerkantonaler Aufgabenteilung beteiligen sich die Gemeinden an der Finanzierung der Leistungen der Frauenhäuser sowie der Anschlusslösungen.