Förderung einer angemessenen Information von Menschen mit Behinderung über Gewalt sowie über die Massnahmen zur Verhütung und zum Schutz vor Gewalt
Inhalt
Menschen mit Behinderung machen 22 % der Wohnbevölkerung aus. Auch sie müssen über Gewalt informiert werden und wissen, wo sie Unterstützung oder Beratung finden können, sei es als Gewaltbetroffene, als Gewaltausübende, als Zeuginnen und Zeugen oder Bürgerinnen und Bürger. Die im Rahmen des NAP IK an die breite Öffentlichkeit gerichteten Informationen müssen auch dieser Gruppe und ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. Dies bedingt, dass Inhalte und Materialien für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen erstellt werden müssen. Ausserdem müssen Menschen mit Behinderung informiert sein über die Formen von Gewalt, die sie besonders betreffen, und über die Unterstützungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit diesen spezifischen Gewaltformen oder mit Gewalt, die sich direkt gegen sie richtet. Das EBGB stellt durch das jährliche Monitoring des NAP IK sicher, dass die im Rahmen des Schwerpunkts 1 ergriffenen Massnahmen behindertengerecht konzipiert sind und wo angebracht die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigen.
Ziel
Nach Ablauf des NAP IK 2022–2026 sind Menschen mit Behinderung besser informiert über Gewalt und Stellen, wo sie Hilfe und Informationen erhalten. Zudem verfügen sie über detailliertere Informationen zu den Gewaltformen, von denen sie besonders betroffen sind, und zu Stellen, wo sie eine bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Die Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung werden besonders berücksichtigt.
Federführend
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner/-innen
Alle am Schwerpunkt 1 «Information und Sensibilisierung der Bevölkerung» beteiligten Akteurinnen und Akteure. Je nach Ergebnissen der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Postulat 20.3886 Roth «Gewalt an Menschen mit Behinderung in der Schweiz» können weitere Partner/-inneninnen und Partner/-innen beigezogen werden.
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
In Folge des Postulats 20.3886 befinden sich verschiedene Massnahmen in Umsetzung:
- ein Online-Hilfsmittel zur Gestaltung barrierefreier Beratungsangebote und Informationen für gewaltbetroffene Personen befindet sich in Erarbeitung (Massnahme 5 gemäss Postulatsbericht; Abschluss 2025);
- in enger Abstimmung mit der SODK werden Massnahmen zur Verbesserung der Unterstützung gewaltbetroffener Personen geprüft und teilweise bereits umgesetzt (Massnahme 7 und Empfehlungen 8, 10-11 gemäss Postulatsbericht)
- das EBGB steht mit den Stellen im Austausch, die die Massnahmen in Schwerpunkt I verantworten, um die Sensibilität für das Thema Behinderung zu verbessern.
Meilensteine / Zeitplan
Ende 2022: Die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Postulat 20.3886 Roth sind soweit fortgeschritten, um konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Information von Menschen mit Behinderung über Gewalt unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung formulieren zu können.
Ende 2026: Menschen mit Behinderung, insbesondere Frauen mit Behinderung, erhalten in verschiedenen zugänglichen Formaten Informationen über Gewalt im Allgemeinen und über die verfügbaren Unterstützungsangebote im Zusammenhang mit Gewalt. Sie verfügen auch über gezielte Informationen über die Formen von Gewalt, denen sie besonders ausgesetzt sind, und über Unterstützungsangebote, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das EBGB nimmt an den Sitzungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe Umsetzung Istanbul-Konvention (IDA-IK) zum jährlichen Monitoring des NAP IK teil. Weitere Zwischenschritte werden gestützt auf die Ergebnisse des Berichts in Erfüllung des Postulats 20.3886 Roth festgelegt.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
BehiG
UN-BRK
Standard eCH-0059
OHG
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Indikator 1: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.3886 Roth ist verabschiedet. Weitere Indikatoren werden später unter Berücksichtigung der im Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3886 Roth empfohlenen Massnahmen festgelegt.
Weitere Grundlagen
Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.3886 Roth (folgt).
Erster Staatenbericht der Schweiz vom 18. Juni 2021 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Alternativbericht der Zivilgesellschaft, Hg. Netzwerk Istanbul Konvention, Juni 2021.
Ressourcen
Rund 100'000 Franken im Rahmen des Budgets des EBGB.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt I. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Menschen mit Behinderung sind Bürgerinnen und Bürger der Kantone, Städte und Gemeinden wie alle anderen Menschen in der Schweiz auch. Präventionskampagnen für die breite Öffentlichkeit müssen sich auch an sie richten.