Prüfauftrag, wie Migrantinnen und Migranten im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme 3 2024–2027 über häusliche Gewalt, die (Aufenthalts-) rechtlichen Konsequenzen für die gewaltausübende Person und Hilfsangebote in der Schweiz besser informiert werden können
Inhalt
Im Rahmen der Erarbeitung der Grundlagendokumente (Grundlagenpapier und Rundschreiben) zum kantonale Integrationsprogram (KIP 3) wurde geprüft, wie die Informationen für Migrantinnen und Migranten über häusliche Gewalt, die (aufenthalts-)rechtlichen Konsequenzen für die gewaltausübende Person und Hilfsangebote in der Schweiz verbessert werden können. Bei den Eingaben der KIP 3 werden die Kantone nun aufgefordert, die Inhalte der Informationen wie u.a. «Rechte und Hilfsangebote für Opfer häuslicher Gewalt sowie rechtliche Konsequenzen bei Gewaltausübung» dem SEM anzugeben. Diese Informationen werden es dem SEM ermöglichen, sich einen Überblick zu verschaffen und gegebenenfalls geeignete Massnahmen zu entwickeln, um die Betroffenen gezielter zu informieren. Ausserdem unterstützt das SEM im Rahmen der Programme und Projekte von nationaler Bedeutung das Diaspora TV bei der Ausgabe von Informationssendungen während drei Jahren (2021–2023) finanziell. Dazu gehört auch die Reihe «Speak out, break the silence, get help, STOP the violence» zum Thema häusliche Gewalt.
Ziel
Bessere Informationen für Migrantinnen und Migranten über häusliche Gewalt und Hilfsangebote in der Schweiz.
Federführend
Staatssekretariat für Migration SEM, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Partner
KID, KdK
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Bis Ende April 2023 Eingaben der KIP 3 durch Kantone: Übermittlung der Inhalte ihrer Informationen.
Die Reihe ««Speak out, break the silence, get help, STOP the violence» zum Thema häusliche Gewalt von Diaspora TV wurde 2022 umgesetzt und ausgestrahlt und ist somit abgeschlossen.
Diaspora-TV Switzerland wird bis Ende 2023 finanziert
Meilensteine / Zeitplan
19.10.2022: Publikation Rundschreiben/Grundlagenpapier KIP 3 (im Oktober 2022 Link zur Webseite per Mail an Kantone verschickt).
30.4.2023: Eingaben Kantone KIP 3.
1.1.2024 – 31.12.2027: Umsetzung KIP 3. Jährliche Berichterstattung und Diskussion mit den Kantonen.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Art. 57 AIG (Information und Beratung)
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Anteil von über häusliche Gewalt informierte Migrantinnen und Migranten
Weitere Grundlagen
Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021 Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 über Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya
Ressourcen
Umsetzung erfolgt im Rahmen der KIP 3.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt I. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Die Umsetzung der Massnahme erfolgt durch die Kantone.