Massnahme NAP IK 6

Prüfauftrag, wie Migrantinnen und Migranten im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme 3 2024–2027 über häusliche Gewalt, die (Aufenthalts-) rechtlichen Konsequenzen für die gewaltausübende Person und Hilfsangebote in der Schweiz besser informiert werden können

3.C.I.6. Prüfauftrag, wie Migrantinnen und Migranten im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme 3 2024–2027 über häusliche Gewalt, die (Aufenthalts-) rechtlichen Konsequenzen für die gewaltausübende Person und Hilfsangebote in der Schweiz besser informiert werden können

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Im Rahmen der Erarbeitung der Grundlagendokumente (Grundlagenpapier und Rundschreiben) zum kantonalen Integrationsprogramm (KIP 3) wird geprüft, wie die Informationen für Migrantinnen und Migranten über häusliche Gewalt, die (aufenthalts-)rechtlichen Konsequenzen für die gewaltausübende Person und Hilfsangebote in der Schweiz verbessert werden können.

Ziel

Bessere Informationen für Migrantinnen und Migranten über häusliche Gewalt und Hilfsangebote in der Schweiz.

Federführend

Staatssekretariat für Migration SEM, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Partner/-innen

KID, KdK

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Bei den Eingaben zum KIP 3 wurden die Kantone aufgefordert, die Inhalte der Informationen wie u.a. «Rechte und Hilfsangebote für Opfer häuslicher Gewalt sowie rechtliche Konsequenzen bei Gewaltausübung» dem SEM anzugeben. Diese Informationen ermöglichen es dem SEM, sich einen Überblick zu verschaffen und in einem Eingabebericht den aktuellen Stand darzulegen sowie gegebenenfalls geeignete Massnahmen zu entwickeln, um die Betroffenen gezielter zu informieren.

Gemäss Eingaben informieren ab 2024 21 Kantone im Rahmen der KIP 3 Migrantinnen und Migranten über Rechte und Hilfsangebote für Opfer häuslicher Gewalt sowie rechtliche Konsequenzen bei Gewaltausübung.

Meilensteine / Zeitplan

30.04.2023: Eingaben Kantone KIP 3
04.09.2023: Prüfung der Eingaben Kantone KIP 3
1.1.2024 – 31.12.2027: Umsetzung KIP 3. Jährliche Berichterstattung und Diskussion mit den Kantonen


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art. 57 AIG (Information und Beratung)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Anteil von über häusliche Gewalt informierte Migrantinnen und Migranten

Weitere Grundlagen

Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021 Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 über Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya

Ressourcen

Umsetzung erfolgt im Rahmen der KIP 3.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt I. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Umsetzung der Massnahme erfolgt durch die Kantone.