Kampagnen zur Sensibilisierung über und zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung an den Hochschulen sowie Kurse für Führungskräfte und Personalverantwortliche
Inhalt
• Respekt-Kampagnen und -Programme zur Schärfung des Bewusstseins für und Prävention von unangemessenen Verhaltensweisen, wie Belästigung.
• Die Institutionen des ETH-Bereichs haben Massnahmen (inkl. Websites) zu den folgenden Themen: Belästigung - Harassment Mobbing - Bullying Bedrohung und Gewalt - Threats & Violence Diskriminierung (Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Religion, usw.)
• Angebot von Schulungen oder anderen Massnahmen, die Führungskräfte befähigen, inklusiv und gleichstellungsorientiert zu führen und ihre Vorgesetztenpflichten wahrzunehmen .
• Erlass, Etablierung und Implementierung von Weisungen, Verfahren und Verhaltensrichtlinien, wie z.B. dem Verhaltenskodex Respekt.
• Ausbauen, Professionalisieren und Betreiben von vertraulichen sowie formellen Anlaufstellen, wenn respektloses Verhalten erlebt, beobachtet oder begangen wird
• Verstärken der Vizepräsidien beider Hochschulen im Bereich von Leadership, Diversity und Respekt betreffend Konfliktmanagement bei Mobbing und Belästigung
• Umsetzen von Gender-Massnahmen bei Berufungen, z.B. Schulung der Mitglieder von Berufungskommissionen zum Thema «Implicit Bias Awareness in Faculty Recruitment» , wie auch den Erlass von Regeln für Berufungskommissionen und für den Ablauf von Berufungen
Ziel
Informationsbereitstellung, Sensibilisierungsmassnahmen und Schulungen sind entwickelt und tragen dazu bei, Belästigungen, Diskriminierung, Sexismus und Geschlechterstereotype zu vermeiden, bzw. frühzeitig zu erkennen und/oder zu unterbinden.
Federführend
ETH-Bereich, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Partner/-innen
ETH-Bereich
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
gemäss Meilensteine / Zeitplan, auf Kurs
Meilensteine / Zeitplan
2020: Schlichtungskommission eingeführt.
2021: Wiederholen der Respektkampagne, Optimierung der Prozesse, Schulung der Führungskräfte, Anlaufstellen (interne und externe Vertrauenspersonen und HR, sowie Mitarbeitende).
2021/22: Durchführen von Sensibilisierungskampagnen, E-Learning Kursen und weiteren Präventionsmassnahmen und Umfragen zu unangemessenem Verhalten.
2022: Verabschiedung des Strategischen Plans 2025-2028 des ETH-Rats für den ETH-Bereich
2023/2024: Ausarbeitung und Verabschiedung einer Strategie für Diversität, Gleichstellung und Inklusion für den ETH-Bereich für die Planungsperiode 2025-2028
2024/2025: Ausarbeitung institutioneller Strategien und Aktionspläne zur Umsetzung der Strategie für Diversität, Gleichstellung und Inklusion 2025-2028 des ETH-Rats für den ETH-Bereich.
2025-2028: Umsetzung der institutionellen Strategien und Aktionspläne mit Reporting und Monitoring zuhanden des ETH-Rats.
2025; 2026; 2027; 2028: Durchführen von Respektkampagnen bzw. Respektprogrammen, Optimierung der Prozesse, Schulung der Führungskräfte und fortwährende Entwicklung der Anlaufstellen (interne und externe Vertrauens- und Ombudspersonen und HR, sowie Mitarbeitende)
2025/26: Durchführung von Präventionsmassnahmen für Mitarbeitende und Studierende, bspw. Implicit Bias-Trainings.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
• BFI-Botschaft 2021–2024 und 2025–2028
• Strategische Ziele des Bundesrates für den ETH-Bereich für die Jahre 2021–2024 und 2025–2028
• Strategischer Plan des ETH-Rats für den ETH-Bereich für die Jahre 2021–2024 und 2025–2028
• Gender-Strategie 2021–2024 des ETH-Rats für den ETH-Bereich
• Strategie für Diversität, Gleichstellung und Inklusion 2025-2028 des ETH-Rats für den ETH-Bereich
Die einzelnen Institutionen des ETH-Bereichs sind dafür verantwortlich, die Strategie für Diversität, Gleichstellung und Inklusion 2025–2028 des ETH-Rats für den ETH-Bereich durch geeignete, ihrer jeweiligen Situation angepasste Massnahmen umzusetzen. Zu diesem Zweck erstellen alle Institutionen des ETH-Bereichs eine eigene Strategie/einen eigenen Aktionsplan
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Anzahl der gemeldeten Fälle von schwerer Diskriminierung nimmt langfristig ab .
Weitere Grundlagen
Nein
Ressourcen
Die Institutionen des ETH-Bereichs streben an, zusammengenommen mindestens 0,5 % des gesamten jährlichen Finanzierungsbeitrags des Bundes an den ETH-Bereich für die Umsetzung von Massnahmen zur Förderung von Diversität, Gleichstellung und Inklusion aufzuwenden. Diese Massnahmen, insbesondere die wiederholt durchgeführten, sollten vielfältig und ausgewogen sein
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt I. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Nicht betroffen. Es gibt die Zusammenarbeit der Schweizer Hochschulen zum Thema und eine gemeinsame Kampagne (siehe Angaben zu P-7 swissuniversities resp. Massnahme 4, NAP-IK mit Blick auf deren Etablierung).