Meldesystem zu Gewaltvorfällen von sexueller Gewalt oder Ausbeutung in den Bundesasylzentren (BAZ)
Inhalt
Auswertung der erfassten intern eingegangenen Beschwerden und Meldungen. Weiterentwicklung des Fragenkatalogs der medizinischen Erstkonsultation (MEK).
Ziel
Erkennung und Unterstützung von gewaltbetroffenen Personen in Bundesasylzentren (BAZ)
Federführend
Staatssekretariat für Migration SEM, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Partner/-innen
MA-SEM, Leistungserbringer Betreuung und Sicherheit in den BAZ
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Meilensteine / Zeitplan
2022: Konsultation des Entwurfs bei allen betroffenen internen und externen Akteurinnen und Akteuren.
Zweite Jahreshälfte 2022: Inkraftsetzung und Umsetzung.
Dann: Daueraufgabe
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
–
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Alle Akteurinnen und Akteure in den BAZ kennen das BEKO, das Gewaltpräventionskonzept und melden Ereignisse mit Meldepflicht potenzielle Fälle an das SEM (alle Formen von Gewalt, inkl. Verdachtsfälle).
Weitere Grundlagen
Bericht des Bundesrates vom 25. September 2019 über die Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen in Erfüllung des Postulates 16.3407 Feri
Betriebskonzept Unterbringung BEKO
Gewaltpräventionskonzept
Konzept «Personen mit besonderen Bedürfnissen»
Ressourcen
Die Massnahmen werden innerhalb des Budgets des SEM finanziert
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
–