Massnahme NAP IK 43

Meldesystem zu Gewaltvorfällen von sexueller Gewalt oder Ausbeutung in den Bundesasylzentren (BAZ)

3.C.III.43. Meldesystem zu Gewaltvorfällen von sexueller Gewalt oder Ausbeutung in den Bundesasylzentren (BAZ)

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Auswertung der erfassten intern eingegangenen Beschwerden und Meldungen. Weiterentwicklung des Fragenkatalogs der medizinischen Erstkonsultation (MEK).

Ziel

Erkennung und Unterstützung von gewaltbetroffenen Personen in Bundesasylzentren (BAZ)

Federführend

Staatssekretariat für Migration SEM, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Partner/-innen

MA-SEM, Leistungserbringer Betreuung und Sicherheit in den BAZ

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

2022: Konsultation des Entwurfs bei allen betroffenen internen und externen Akteurinnen und Akteuren.
Zweite Jahreshälfte 2022: Inkraftsetzung und Umsetzung.
Dann: ständige Aufgabe.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Alle Akteurinnen und Akteure in den BAZ kennen das BEKO, das Gewaltpräventionskonzept und melden potenzielle Fälle an die zuständige Stelle. Anzahl der gemeldeten Fälle. 

Weitere Grundlagen

Bericht des Bundesrates vom 25. September 2019 über die Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen in Erfüllung des Postulates 16.3407 Feri
Betriebskonzept Unterbringung BEKO
Gewaltpräventionskonzept Leitfaden «Personen mit besonderen Bedürfnissen»

Ressourcen

tbd


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?