Prüfung statistischer Ergänzungen im Bereich der sexualisierten Gewalt
Inhalt
Die bestehenden statistischen Grundlagen auf nationaler Ebene (PKS, SUS usw.) sollen mit Fokus auf sexualisierte Gewalt überprüft werden. Wo möglich soll aufgrund der bestehenden Datengrundlagen zusätzliches Steuerungswissen generiert und eine Diskussion über die Schaffung neuer statistischer Grundlagen geführt werden.
Ziel
Verbesserung der statistischen Grundlagen im Bereich der sexualisierten Gewalt.
Federführend
Bundesamt für Statistik BFS, Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren KSSD
Partner/-innen
EBG / SKHG
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Aufgrund der Ergebnisse der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe und der Vorschläge des BFS zeigt sich ein Konsens ab über die Definition von sexualisierter Gewalt, über die entsprechenden Straftatbestände im Strafgesetzbuch (StGB) sowie über die daraus resultierenden Analysen auf der Basis der verfügbaren Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Webseite des BFS zur PKS wurde durch eine neue Unterseite «Sexualisierte Gewalt» ergänzt. Dies geschah parallel zum Nationalen Kongress zu sexualisierter Gewalt des EBG vom 14. November 2023. Die neue Unterseite wird jährlich aktualisiert. Das Thema und die erzielten Ergebnisse wurden anschliessend im Februar 2024 dem Vorstand der KKJPD für einen Austausch über die Konsequenzen und ein allfälliges weiteres Vorgehen vorgestellt.
- Prüfung statistischer Ergänzungen im Bereich der sexualisierten Gewalt: abgeschlossen
- Jährliche Aktualisierung der neuen Unterseite «Sexualisierte Gewalt»: Daueraufgabe
Meilensteine / Zeitplan
1. Hälfte 2022: Übersicht über bestehende Grundlagen und Klärung des Handlungsbedarfs.
2. Hälfte 2022: Austausch auf politischer Ebene zu Handlungsfeldern und allfällige Initiierung von Folgearbeiten auf fachlicher Ebene.
November 2023: online verfügbar auf Website PKS.
Ab 2024: jährliche Aktualisierung der Unterseite «Sexualisierte Gewalt»
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
–
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Erweiterte statistische Grundlagen zu sexualisierter Gewalt stehen zur Verfügung.
Weitere Grundlagen
Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021
Ressourcen
Personelle Ressourcen der beteiligten Stellen, zusätzlicher Finanzbedarf in Abhängigkeit der getroffenen Massnahmen zu klären.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
–