Prüfung statistischer Ergänzungen im Bereich der sexualisierten Gewalt
Inhalt
Die bestehenden statistischen Grundlagen auf nationaler Ebene (PKS, SUS usw.) sollen mit Fokus auf sexualisierte Gewalt überprüft werden. Wo möglich soll aufgrund der bestehenden Datengrundlagen zusätzliches Steuerungswissen generiert und eine Diskussion über die Schaffung neuer statistischer Grundlagen geführt werden.
Ziel
Verbesserung der statistischen Grundlagen im Bereich der sexualisierten Gewalt.
Federführend
Bundesamt für Statistik BFS, Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren KSSD
Partner
EBG / SKHG
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Aufgrund der Ergebnisse der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe und der Vorschläge des BFS zeichnet sich ein Konsens ab über die Definition von sexualisierter Gewalt, über die entsprechenden Straftatbestände im Strafgesetzbuch (StGB) sowie über die daraus resultierenden Analysen auf der Basis der verfügbaren Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für die geplante Veröffentlichung im November 2023. Parallel dazu findet am 14. November 2023 der Nationale Kongress zu sexualisierter Gewalt des EBG statt.
Das Thema und die erzielten Ergebnisse werden anschliessend im Februar 2024 dem Vorstand der KKJPD für einen Austausch über die Konsequenzen und ein allfälliges weiteres Vorgehen vorgestellt.
Meilensteine / Zeitplan
1. Hälfte 2022: Übersicht über bestehende Grundlagen und Klärung des Handlungsbedarfs.
2. Hälfte 2022: Austausch auf politischer Ebene zu Handlungsfeldern und allfällige Initiierung von Folgearbeiten auf fachlicher Ebene.
November 2023: online verfügbar auf Website PKS.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
–
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Erweiterte statistische Grundlagen zu sexualisierter Gewalt stehen zur Verfügung.
Weitere Grundlagen
–
Ressourcen
Personelle Ressourcen der beteiligten Stellen, zusätzlicher Finanzbedarf in Abhängigkeit der getroffenen Massnahmen zu klären.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
–