Massnahme NAP IK 40

Übersicht und Empfehlungen zu Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten

3.C.III.40. Übersicht und Empfehlungen zu Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Bericht des Bundesrates auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Studie, mit der die École des sciences criminelles der Universität Lausanne beauftragt wurde.

Ziel

Erstellung einer Übersicht über die bestehenden Massnahmen in der Schweiz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten, Aufzeigen allfälliger zu schliessender Lücken und gegebenenfalls Festlegung von Massnahmen, die ergriffen oder vermehrt unterstützt werden sollten zum weiteren Schutz von Minderjährigen.

Federführend

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

Begleitgruppe mit BJ, fedpol, SKP, KKPKS

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

11.01.2023: Verabschiedung des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 19.4111 Quadranti und Publikation der Studie.

Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten vorantreiben: Jugend und Medien

Mit dem Bericht beauftragte der Bundesrat das BSV, die Sensibilisierung eines breiteren Publikums voranzutreiben. Die Plattform Jugend und Medien des BSV setzt daher einen Schwerpunkt zum Thema «Cyber-Sexualdelikte» für die Jahre 2024-25.

 

  1. Bericht: Abgeschlossen
  2. Umsetzung Folge-Massnahmen: in Umsetzung

 

Meilensteine / Zeitplan

11.01.2023: Verabschiedung des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 19.4111 Quadranti und Publikation der Studie.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Verabschiedung des Berichts des Bundesrates.

Weitere Grundlagen

Postulat 19.4111 Quadranti «Kinder und Jugendliche vor der Handykamera nicht alleine lassen. Täter stoppen, die Kinder dazu anleiten oder erpressen, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen»

Ressourcen

Ein externes Mandat im Umfang von CHF 50 000 wurde in Auftrag gegeben. Innerhalb der bestehenden Mittel BSV.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Für die strafrechtliche Verfolgung von Cyber-Sexualdelikten beziehungsweise der Pädokriminalität sind grundsätzlich die Kantone zuständig.