Massnahme NAP IK 4

Kampagnen zur Sensibilisierung über und zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung an den Hochschulen sowie Kurse für Führungskräfte und Personalverantwortliche

3.C.I.4. Kampagnen zur Sensibilisierung über und zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung an den Hochschulen sowie Kurse für Führungskräfte und Personalverantwortliche

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Schweizer Hochschulen tragen als Lern- und Arbeitsorte eine besondere Verantwortung für den Schutz vor sexueller Belästigung, die Studierende und Mitarbeitende betreffen kann. Anlaufstellen und Rechtslage bieten Orientierung bei der Reaktion auf Vorfälle; das Ziel ist es, gesamtschweizerische inklusive Präventionsmassnahmen zu erarbeiten. Einige Hochschulen haben bereits den 23. März als nationalen Tag gegen sexuelle Belästigung an Schweizer Hochschulen eingeführt, um zu sensibilisieren und Aktivitäten umzusetzen. Die gemeinsame Kampagne: «Wer zu nah kommt geht zu weit. Sexuelle Belästigungen müssen nicht hingenommen werden» https://zu-nah.ch/. Eine Koordination dieser Kampagne erfolgt im Rahmen des Projekts Nationale Kampagne sexuelle Belästigung an Hochschulen. Ausserdem sollen beispielsweise in Führungskursen oder speziellen Angeboten für Dozierende und Führungskräfte das Wissen über erforderliche Massnahmen gegen Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung gestärkt werden und damit die Chancengleichheit sowie die Diversität an den Hochschulen gefördert werden. 

Ziel

Sensibilisierung über und Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung an Schweizer Hochschulen. Stärken der Anlaufstellen und gesamtschweizerische Präventionsmass¬nahmen erarbeiten. Mit einem gemeinsamen Auftritt aller Hochschulen soll eine präventive Sensibilisierung erfolgen, sollen die Anlaufstellen sichtbar gemacht und die Aktivitäten ausgebaut werden. Die Studierenden und Mitarbeitenden der Hochschulen sollen gleichermassen erreicht werden.

Federführend

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Partner/-innen

swissuniversities, Hochschulen

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

Verschiedene Aktivitäten für die Periode 2021–2024 gemäss Aktionsplan der einzelnen Hochschulen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Die Zuständigkeit für Massnahmen liegt in der Autonomie der jeweiligen Hochschule. Die Aktivitäten der Aktionspläne Chancengleichheit wurden bis 2020/21 über projektgebundene Beiträge gemäss Art. 59 HFKG (SR 414.20) durch den Bund mitfinanziert. Die Schweizerische Hochschulkonferenz hatte das Programm P-7 Chancengleichheit und Hochschulentwicklung, in dem die Aktionspläne und weitere Massnahmen erarbeitet wurden, entschieden. Das derzeit laufende Programm 2021–2024 (ebenfalls projektgebundene Beiträge gemäss Art. 59 HFKG), das die Finanzierung ausgewählter Projekte im Bereich Chancengleichheit erlaubt, bildet zudem den Rahmen für das oben angesprochene Projekt Nationale Kampagne sexuelle Belästigung an Hochschulen. Die Koordination des Programms P-7 liegt bei swissuniversities.

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

20 Hochschulen haben eine Kampagne durchgeführt. (6 Projektpartner im Kooperationsprojekt und weitere 17 Interessierte haben sich der Kampagne angeschlossen) Dozierende und Führungskräfte sind über die Mechanismen von Mobbing und sexueller Belästigung informiert und kennen die Instrumente zu deren Verhinderung. Damit wird demnach auch ein Rückgang der Vorfälle angestrebt.

Weitere Grundlagen

siehe Zeile Gesetzliche Grundlagen

Ressourcen

Im Rahmen des Hochschulbudgets / Projekt Nationale Kampagne: projektgebundene Beiträge gemäss Art. 59 HFKG


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt I. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Massnahmen wurden anfänglich mit Bundesmitteln initiiert (Projektbeiträge gemäss Art. 59 HFKG) und werden nun im Rahmen der Autonomie der Hochschulen durchgeführt. Die kantonalen Hochschulen sind zu zirka 25 % mit Bundesmitteln und vorwiegend über kantonale Mittel finanziert. Seitens swissuniversities, der Dachorganisation der Schweizer Hochschulen, werden, wo nötig, gemeinsame Massnahmen empfohlen und umgesetzt.