Massnahme NAP IK 38

Prüfung einer Empfehlung zur Implementierung von Konzepten in den Kantonen zur medizinischen Versorgung von Opfern sexualisierter und häuslicher Gewalt

3.C.III.38. Prüfung einer Empfehlung zur Implementierung von Konzepten in den Kantonen zur medizinischen Versorgung von Opfern sexualisierter und häuslicher Gewalt

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die Umsetzung wird von den Arbeiten und Resultaten zur Massnahme 37 abhängen. Dazu wird die GDK in der geplanten Arbeitsgruppe zur Massnahme 37 Einsitz nehmen. Gestützt auf die Erkenntnisse und Beurteilungen in der Massnahme 37 wird seitens GDK und SKHG geklärt, ob Empfehlungen an die Kantone zu richten sind, welche die Implementierung von Konzepten zur medizinischen Versorgung von Opfern sexualisierter und häuslicher Gewalt unterstützen können. Die entsprechenden Empfehlungen wären seitens GDK und SKHG (in Absprache mit SODK und KKJPD) zu erarbeiten.

Ziel

Information, Unterstützung und Sensibilisierung der Kantone (bei Bedarf): Kantone haben Kenntnis über Grundlagen, Nutzen und Beispiele, die sie in der Erarbeitung/Weiterentwicklung/Optimierung von Konzepten zur medizinischen Versorgung von Opfern sexualisierter und häuslicher Gewalt unterstützen können.

Federführend

Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK, Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG

Partner/-innen

Arbeitsgruppe der SKHG zu Massnahme 37

Status

Sistiert/Nicht umgesetzt

Umsetzungsstand

Die Arbeiten sind sistiert bis zum Abschluss von Massnahme 37 NAP IK.

Meilensteine / Zeitplan

1. Quartal 2025: Distribution eines allfälligen Factsheets/Schreibens zur Massnahme nach Abschluss der Arbeiten der Massnahme 37 «Sicherstellung der (rechts)medizinischen Versorgung von Opfern sexueller Gewalt (Krisenzentren)». Weiterer Verlauf abhängig von den Resultaten der Massnahme 37.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Eher nein.

Indikatoren / quantitative Ziele

1 Factsheet / Schreiben (zu definieren), abhängig von den Resultaten der Massnahme 37.

Weitere Grundlagen

Bericht des Bundesrates vom 20. März 2020 über die Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt in Erfüllung des Postulats 14.4026 der Sozialdemokratischen Fraktion 

Ressourcen

Hängt von Existenz und Umsetzungsstand von Konzepten zur medizinischen Versorgung von Opfern sexualisierter und häuslicher Gewalt ab.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Hängt von Existenz und Umsetzungsstand von Konzepten zur medizinischen Versorgung von Opfern sexualisierter und häuslicher Gewalt ab.