Sicherstellung der (rechts)medizinischen Versorgung von Opfern sexueller Gewalt (Krisenzentren)
Inhalt
Die rechtsmedizinische Untersuchung, Behandlung und die Begleitung in der Krise von Opfern sexualisierter Gewalt wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Forensic Nursing ist ein relativ neuer Trend der rechtsmedizinischen Behandlung. Einige Kantone verfügen über gewaltmedizinische Abteilungen in den Kantons- oder Universitätsspitälern. Gute Praxis in den Kantonen dienen als Grundlage für eine mögliche Empfehlung. Die bestehenden Krisenzentren teilen ihre Erfahrung mit anderen Spitälern z.B. in Form von Weiterbildungen etc.
Ziel
Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt erhalten die Möglichkeit einer rechtsmedizinischen Behandlung / Spurensicherung und einer Begleitung in der Krise unabhängig davon, ob die Strafverfolgung eingeleitet wird oder nicht.
Federführend
Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG
Partner
GDK, CHUV Lausanne, Unité de médecine des violences
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Meilensteine / Zeitplan
1. Quartal 2022: Factsheet zur Massnahme erstellen (auf Grund der Erkenntnisse aus dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 14.4026 der Sozialdemokratischen Fraktion).
Bis Ende 2023: Zusammentragen und Diskussion guter Praxis inklusive Blick auf die gewaltmedizinischen Abteilungen und das Forensic Nursing.
Bis Mitte 2024: Prüfen, wie die Erkenntnisse der Projektgruppe in die Kantone und Spitäler gespiegelt werden können.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
–
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Übersicht über die kantonale Praxis zur rechtsmedizinischen Versorgung bei häuslicher und sexueller Gewalt. Erkennen «Guter Praxis» aus der obigen Übersicht. Spiegeln an Kantonen und Spitälern mittels Weiterbildung, Empfehlungen zur rechtsmedizinischen Versorgung im Zusammenhang mit dem Opferhilfegesetz (Kostenübernahme auch ohne Strafverfolgung) oder ähnlichem.
Weitere Grundlagen
SKHG: Bestandesaufnahme zur Istanbul-Konvention vom September 2018.
Bericht des Bundesrates vom 20. März 2020 über die Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt in Erfüllung des Postulats 14.4026 der Sozialdemokratischen Fraktion.
Motion 22.3234 Carobbio Guscetti Marina «Krisenzentren für Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt».
Motion 22.3334 De Quatro Jacqueline «Krisenzentren gegen Gewalt» Motion 22.3333 Funiciello Tamara «Krisenzentren gegen Gewalt».
Ressourcen
Bestehende Ressourcen zur Aufarbeitung der Situation (Aufträge innerhalb der Arbeitsstellen + Koordinatorin SKHG). Je nach Projektplanung entstehen Kosten für Weiterbildungsveranstaltungen o.ä.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Sensibilisierung und Weiterbildung von Gesundheitspersonal sowie Konzeptarbeit kann auch die Ebene der Städte und Gemeinden betreffen – je nach Zuständigkeit (z.B. Spitex).