Massnahme NAP IK 36

Weiterführung und Ausbau des Austauschs und der interdisziplinären Zusammenarbeit relevanter vom Thema Verstümmelung weiblicher Genitalien betroffenen Stellen auf Ebene Bund und Kantone

3.C.III.36. Weiterführung und Ausbau des Austauschs und der interdisziplinären Zusammenarbeit relevanter vom Thema Verstümmelung weiblicher Genitalien betroffenen Stellen auf Ebene Bund und Kantone

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die Prävention der Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie der Schutz und die Versorgung betroffener Frauen und Mädchen ist ein interdisziplinäres Thema. Der Bund hat in Folge politischer Vorstösse Aufgaben in diesem Bereich übernommen, viele Kompetenzen bei der Umsetzung liegen aber bei den Kantonen. Durch ein jährliches interdisziplinäres Treffen sollen sowohl verschiedene Politikbereiche als auch verschiedene staatliche Ebenen in Austausch treten. Dabei soll insbesondere die Umsetzung der Massnahmen, die der Bundesrat im Zusammenhang mit seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 18.3551 Rickli beschlossen hat, besprochen werden.

Ziel

Interdisziplinärer Austausch der Behörden auf Ebene Bund und der kantonalen Koordinationsorgane zur Prävention der Verstümmelung weiblicher Genitalien.

Federführend

Bundesamt für Gesundheit BAG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

SEM

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

---

Meilensteine / Zeitplan

Frühling 2022: Einladung Vertretende von Bundesbehörden und kantonalen Koordinationsorganen.
Herbst 2022: erstes Austauschtreffen.
Herbst 2023: zweites Austauschtreffen. 


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Die Austauschtreffen haben stattgefunden.

Weitere Grundlagen

Bericht des Bundesrates vom 25. November 2020 über Massnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung in Erfüllung des Postulats 18.3551 Rickli

Ressourcen

Innerhalb der bestehenden Mittel.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Kantone und Gemeinden werden möglicherweise über die kantonalen Koordinationsgremien informiert.