Massnahme NAP IK 35

Unterstützung des Wissens- und Erfahrungsaustausches unter den Gemeinden sowie Aufzeigen von Beispielen kommunaler Gewaltprävention in seiner Zeitschrift «Schweizer Gemeinde»

3.C.III.35. Unterstützung des Wissens- und Erfahrungsaustausches unter den Gemeinden sowie Aufzeigen von Beispielen kommunaler Gewaltprävention in seiner Zeitschrift «Schweizer Gemeinde»

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der SGV bringt sich über eine entsprechende Kommunikation in seiner Zeitschrift «Schweizer Gemeinde» sowie in seinen weiteren Kommunikationskanälen (Newsletter, Newsroom auf der Website u.a.) zu den im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Istanbul-Konvention geplanten Massnahmen in die fachliche Diskussion ein; er berichtet über gute Praxisbeispiele aus Städten und Gemeinden und unterstützt so den Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den Gemeinden. Im Weiteren nimmt er das Thema auch in die Treffen mit den kantonalen Gemeindeorganisationen auf.

Ziel

Die primäre Anspruchsgruppe des SGV (politische Behörden der Gemeinden, Gemeindeverwaltungen) verfügen über die für sie relevanten Informationen und sind für das Thema sensibilisiert.

Federführend

Schweizerischer Gemeindeverband SGV

Partner

Mitgliedergemeinden des SGV, kantonale Gemeindeorganisationen, kommunale Fachstellen gegen Gewalt (wie zB www.gggfon.ch), weitere Partner (u.a. SODK, Städteverband).

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

Berichterstattung in der Schweizer Gemeinde ist mit der neuen Chefredaktorin zu planen, die ihre Arbeit im Frühjahr 2022 aufnimmt; es können aktuell noch keine Meilensteine festgelegt werden.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Keine; im Rahmen der Vereinstätigkeit

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Weitere Grundlagen

Nein

Ressourcen

Der SGV bringt sich im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten mit Medienleistungen (Kommunikation) ein. Finanzielle Beiträge können nicht gesprochen werden. 


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt

Inwiefern sind Bund, Kantone oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?