Unterstützung des Austauschs und der Weiterverbreitung von Good Practice-Beispielen auf städtischer Ebene im Bereich von Gewalt an Frauen und sexualisierter Gewalt
Inhalt
Der SSV und die KSSD fördern den Austausch von Good Practice-Beispielen durch Vernetzung städtischer Fachpersonen (vgl. auch Massnahme 16). Beide Organisationen unterstützen die Nutzung von Multiplikationseffekten: Was in einer Stadt erarbeitet wurde und funktioniert, kann mit den nötigen Anpassungen von weiteren Städten übernommen werden. So stützte sich zum Beispiel die Stadt Zürich bei ihrem Projekt «Zürich schaut hin – gegen sexuelle, sexistische, homo- und transfeindliche Belästigungen und Übergriffe» unter anderem auf die Erfahrungen in Genf («Objectif zéro sexisme dans ma ville») und Lausanne («Harcèlement de rue»). Nun könnte die Möglichkeit geschaffen werden, dass andere Städte – namentlich in der Deutschschweiz – von der erarbeiteten Kampagne und dem Meldetool profitieren.
Ziel
Die Übernahme von städtischen Massnahmen auf andere Städte multipliziert die Wirkung und schont Ressourcen.
Federführend
Schweizerischer Städteverband SSV, Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren KSSD
Partner
Mitgliedsstädte von SSV und KSSD, weitere involvierte Akteurinnen und Akteure noch zu definieren.
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Meilensteine / Zeitplan
2022: Schaffen einer Übersicht städtischer Good Practice-Beispiele.
2022–2026: Weiterverbreitung.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
–
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Anzahl der von den Städten geteilten Good Practice-Projekte.
Weitere Grundlagen
–
Ressourcen
Im Rahmen der bestehenden Ressourcen und der üblichen Tätigkeiten.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt
Inwiefern sind Bund, Kantone oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
–