Massnahme NAP IK 34

Unterstützung des Austauschs und der Weiterverbreitung von Good Practice-Beispielen auf städtischer Ebene im Bereich von Gewalt an Frauen und sexualisierter Gewalt

3.C.III.34. Unterstützung des Austauschs und der Weiterverbreitung von Good Practice-Beispielen auf städtischer Ebene im Bereich von Gewalt an Frauen und sexualisierter Gewalt

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der SSV und die KSSD fördern den Austausch von Good Practice-Beispielen durch Vernetzung städtischer Fachpersonen (vgl. auch Massnahme 16). Beide Organisationen unterstützen die Nutzung von Multiplikationseffekten: Was in einer Stadt erarbeitet wurde und funktioniert, kann mit den nötigen Anpassungen von weiteren Städten übernommen werden. So stützte sich zum Beispiel die Stadt Zürich bei ihrem Projekt «Zürich schaut hin – gegen sexuelle, sexistische, homo- und transfeindliche Belästigungen und Übergriffe» unter anderem auf die Erfahrungen in Genf («Objectif zéro sexisme dans ma ville») und Lausanne («Harcèlement de rue»). Nun könnte die Möglichkeit geschaffen werden, dass andere Städte – namentlich in der Deutschschweiz – von der erarbeiteten Kampagne und dem Meldetool profitieren.

Ziel

Die Übernahme von städtischen Massnahmen auf andere Städte multipliziert die Wirkung und schont Ressourcen.

Federführend

Schweizerischer Städteverband SSV, Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren KSSD

Partner/-innen

Mitgliedsstädte von SSV und KSSD, weitere involvierte Akteurinnen und Akteure noch zu definieren. 

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

Eine Umfrage bei den Mitgliedsstädten der KSSD wurde durchgeführt zu städtischen Good Practice-Beispielen zu den Schwerpunkten des nationalen Aktionsplans (vgl. S.34ff. des Aktionsplans). Zudem haben sich Beispiele weiterverbreitet. So haben beispielsweise die Städte Bern und Luzern die Kampagne und das Meldetool von der Stadt Zürich «Zürich schaut hin» übernommen. In St.Gallen ist eine Übernahme in Prüfung.

Meilensteine / Zeitplan

2022: Schaffen einer Übersicht städtischer Good Practice-Beispiele.
2022–2026: Weiterverbreitung.
2025/2026 : SSV und KSSD aktualisieren die Liste mit den Good Practice-Beispielen und tragen zur Weiterverbreitung bei, indem sie auf ihren Kommunikationskanälen darauf aufmerksam machen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Anzahl der von den Städten geteilten Good Practice-Projekte.

Weitere Grundlagen

Ressourcen

Im Rahmen der bestehenden Ressourcen und der üblichen Tätigkeiten.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt

Inwiefern sind Bund, Kantone oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?