Massnahme NAP IK 33

Durchführung einer Nationalen Konferenz zum Thema sexualisierte Gewalt 2023

3.C.III.33. Durchführung einer Nationalen Konferenz zum Thema sexualisierte Gewalt 2023

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die Nationale Konferenz wird vom EBG periodisch durchgeführt und dient der Information, dem Austausch und der Diskussion aktueller Themen im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zwischen Bund und Kantonen, Dach- und Fachorganisationen sowie verschiedenen Berufsgruppen. Die nächste Nationale Konferenz findet am 14. November 2023 im Kursaal Bern zum Thema sexualisierte Gewalt statt. Dabei werden Expertinnen und Experten aus Forschung, Politik, Bund, Kantonen, Städten sowie aus NGO als Referierende einbezogen und eine intersektionale Perspektive eingenommen.

Ziel

Informationen zu Formen sexualisierter Gewalt und aktuellen Gesetzgebungen vermitteln, Massnahmen und Entwicklungen sowie Präventions- und Interventionsformen vorstellen und über Handlungsbedarf diskutieren.

Federführend

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

Herbst 2022: Konzepterstellung.
August 2023: Aufschaltung Programm und Anmeldung.
14.11.2023: Durchführung der Nationalen Konferenz.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art. 15 Istanbul-Konvention Art. 16 Abs. 2
GlG (SR 151.1) Art. 5
OV-EDI (SR 172.212.1)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Durchführung der Nationalen Konferenz zu sexualisierter Gewalt am 14. November 2023 mit rund 200 Fachpersonen.

Weitere Grundlagen

Ressourcen

Personelle und finanzielle Ressourcen im Rahmen des laufenden Budgets des EBG (keine zusätzlichen Ressourcen).


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Vertretende aus Kantonen und/oder Städten werden einbezogen als Referierende.