Massnahme NAP IK 28

Schulung Mitarbeitende der Bundesasylzentren im Rahmen des Gewaltpräventionskonzepts und Schulung der Mitarbeitenden in der Opfererkennung und Unterstützung im Rahmen des Leitfadens «Personen mit besonderen Bedürfnissen»

3.C.II.28. Schulung Mitarbeitende der Bundesasylzentren im Rahmen des Gewaltpräventionskonzepts und Schulung der Mitarbeitenden in der Opfererkennung und Unterstützung im Rahmen des Leitfadens «Personen mit besonderen Bedürfnissen»

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Schulung der Mitarbeitenden der Bundesasylzentren (BAZ) (SEM und Leistungserbringer) zu den für sie relevanten Inhalten des Gewaltpräventionskonzeptes:
Das SEM wird in allen Asylregionen Verantwortliche für die The-men Gewaltprävention und Personensicherheit einsetzen zwecks Sensibilisierung, Umsetzung Gewaltpräventionskonzept, regel-mässiger Qualitätskontrollen und einer kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung der Sicherheitsmitarbeitenden am Arbeitsplatz. Die Aus- und Weiterbildung soll dabei durch geeignete Methoden er-folgen wie bspw. Rollenspielen in Kleingruppen sowie in Debrie-fings nach allfälligen Ereignissen.
Schulung der Mitarbeitenden der BAZ (SEM und Leistungser-bringer) zur Erkennung von Personen mit besonderen Bedürfnis-sen (PmbB) gemäss dem Leitfaden zum Umgang mit Personen mit besonderen Bedürfnissen. Die Schulungen werden voraus-sichtlich die Themen Menschenhandel, (sexualisierte) Gewalt, unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA), geschlechts-spezifische Bedürfnisse (Frauen) sowie diverse medizinische Themen im Zusammenhang mit PmbB betreffen.

Ziel

Prävention von ("sexualisierter") Gewalt in den Bundesasylzentren. Erkennung und Unterstützung von gewaltbetroffenen Personen in den Bundesasylzentren (BAZ).
Die Mitarbeitenden sind sensibilisiert auf die Erkennung von gewaltbetroffenen Personen in den BAZ und können diese angemessen unterstützen.
Die Mitarbeitenden erkennen Verdachtsfälle und Personen mit besonderen Bedürfnissen, sind fähig die nötigen Massnahmen einzuleiten und kennen die Meldeflüsse.

Federführend

Staatssekretariat für Migration SEM, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Partner/-innen

MA-SEM, Leistungserbringer Allgemeinbetreuung, UMA-Betreuung und Mitarbeitende Medic-Help und Sicherheit in den BAZ.

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Schulungen der Gewaltpräventionskonzepte: laufend (resp. zukünftig verstärkt, sobald die neue Funktion der Verantwortlichen Gewaltprävention und Personensicherheit im Einsatz ist).
Die Erarbeitung des Leitfadens zum Umgang mit Personen mit besonderen Bedürfnissen ist on hold. Die PmbB-Schulungen werden nach Genehmigung des Leitfadens PmbB erstellt.

Meilensteine / Zeitplan

Bis Ende 2023: Verantwortliche Gewaltprävention und Personensicherheit: Ein Antrag auf zusätzliche Ressourcen für die neue Funktion der/s Verantwortlichen Gewaltprävention und Personensicherheit wurde eingereicht. Das SEM initiierte bereits die Rekrutierung jeweils eines/r Verantwortlichen Gewaltprävention und Personensicherheit je Asylregion. Der Stellenantritt dieser Personen ist im 3./.4.Quartal 2023 geplant.
2023: Voraussichtliche Wiederaufnahme der Arbeiten am Leitfaden zum Umgang mit Personen mit besonderen Bedürfnissen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Anteil der Mitarbeitenden, die mit den relevanten Inhalten geschult sind.

Weitere Grundlagen

Bericht des Bundesrates vom 25. September 2019 über die Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen in Erfüllung des Postulates 16.3407 Feri
Betriebskonzept Unterbringung BEKO
Gewaltpräventionskonzept Leitfaden «Personen mit besonderen Bedürfnissen»
Untersuchungsbericht von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer (Bericht über die Abklärung von Vorwürfen im Bereich der Sicherheit in den Bundesasylzentren erstattet im Auftrag des SEM, 30. September 2021)

Ressourcen

Ein Gesuch für die Finanzierung zusätzlicher Ressourcen wurde eingereicht.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?