Massnahme NAP IK 28

Schulung Mitarbeitende der Bundesasylzentren im Rahmen des Gewaltpräventionskonzepts und Schulung der Mitarbeitenden in der Opfererkennung und Unterstützung im Rahmen des Leitfadens «Personen mit besonderen Bedürfnissen» (PmbB)

3.C.II.28. Schulung Mitarbeitende der Bundesasylzentren im Rahmen des Gewaltpräventionskonzepts und Schulung der Mitarbeitenden in der Opfererkennung und Unterstützung im Rahmen des Leitfadens «Personen mit besonderen Bedürfnissen» (PmbB)

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

1. Schulung der Mitarbeitenden der Bundesasylzentren (BAZ) (SEM und Leistungserbringende) zu den für sie relevanten Inhalten des Gewaltpräventionskonzeptes:
Das SEM hat in allen Asylregionen Verantwortliche für die Themen Gewaltprävention und Personensicherheit eingesetzt zwecks Sensibilisierung, Umsetzung Gewaltpräventionskonzept, regelmässiger Qualitätskontrollen und einer kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung der Sicherheitsmitarbeitenden am Arbeitsplatz. Die Aus- und Weiterbildung soll dabei durch geeignete Methoden erfolgen.

2. Schrittweise Erstellung von Merkblättern und Schulungen zwecks Sensibilisierung für Mitarbeitende des SEM und dessen Leistungserbringer betreffend Unterbringung und Betreuung von PmbB in den BAZ, jeweils nach Bedarf und Möglichkeit. Die Schulungen werden voraussichtlich die Themen Menschenhandel, unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) sowie diverse medizinische Themen im Zusammenhang mit PmbB betreffen.

Ziel

1. Gewaltprävention in den BAZ. Die Mitarbeitenden sind sensibilisiert auf die Erkennung von gewaltbetroffenen Personen in den BAZ und können diese angemessen unterstützen.
2. Die Mitarbeitenden erkennen möglichst viele PmbB frühzeitig, sind fähig die nötigen Massnahmen einzuleiten und kennen die Meldeflüsse.

Federführend

Staatssekretariat für Migration SEM, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Partner/-innen

Leistungserbringer Betreuung und Sicherheit.

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

1. Schulungen der Gewaltpräventionskonzepte: in Umsetzung. Die Verantwortlichen für Gewaltprävention und Personensicherheit (VGPS) in den verschiedenen Asylregionen sowie eine Koordinierungsperson wurden rekrutiert und sind seit Anfang 2024 aktiv.

2. Die Finanzierung zur Umsetzung des im Jahr 2022 erstellten Leitfadens zum Umgang mit «Personen mit besonderen Bedürfnissen» (PmbB) steht aufgrund von Sparmassnahmen des Bundes nicht zur Verfügung. Deshalb setzt das SEM – mit den bestehenden Mitteln und personellen Ressourcen – schrittweise einzelne Elemente des Leitfadens um. 2025 wurde bspw. ein Merkblatt für den Umgang mit LGBTIQ-Personen erstellt und in die Praxis der BAZ integriert. Weitere Merkblätter werden nach Bedarf und Möglichkeit erstellt.

Meilensteine / Zeitplan

1. Schulungen im Rahmen des Gewaltpräventionsplans: Schulungen der Leistungserbringer (LE) Sicherheit: Zu Beginn des Jahres 2025 wurde ein umfangreiches Aus- und Weiterbildungskonzept erarbeitet. In der Folge werden nun jährlich alle Kader der LE Sicherheit von den VGPS zu zwei Ausbildungstagen aufgeboten. Diese schulen anschliessend gemäss Vorgaben der VGPS die Mitarbeitenden der LE Sicherheit. Die Qualität der Schulungen wird durch die VGPS überprüft.

2. Im Sommer 2025 hat das SEM ein Merkblatt zum Umgang mit PmbB sowie ein spezifisches Merkblatt zum Umgang mit LGBTIQ-Personen erstellt und in das Betriebskonzept Unterbringung (BEKO) aufgenommen.

3. Im Rahmen der Neuausschreibung der Betreuungsdienstleistungen in den BAZ – Leistungsbeginn 1. Januar 2027 - verpflichtet das SEM die Auftragnehmer, in die Erstausbildung eine Schulung zum Umgang mit Personen mit besonderen Bedürfnissen aufzunehmen. Zudem müssen Mitarbeitende der Betreuungsorganisationen innerhalb des ersten Anstellungsjahres Weiterbildungen in folgenden Bereichen absolvieren: Menschenhandel, Konfliktmanagement / Gewaltprävention, Frauengesundheit (inkl. FGM und sexualisierte Gewalt), Kindesschutz, Kindergesundheit, LGBTIQA+-sensible Gesundheitsversorgung sowie Umgang mit Personen mit psychischen Belastungen (PTBS und Suchterkrankungen).


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

–

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Anteil der Mitarbeitenden, die mit den relevanten Inhalten geschult sind.

Weitere Grundlagen

Bericht des Bundesrates vom 25. September 2019 über die Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen in Erfüllung des Postulates 16.3407 Feri

Betriebskonzept Unterbringung BEKO, Neue, aktualisierte Version per 01.04.2025 (Internet, Intranet) aufgeschaltet.

Gewaltpräventionskonzept

Merkblätter zum Umgang mit PmbB

Untersuchungsbericht von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer (Bericht über die Abklärung von Vorwürfen im Bereich der Sicherheit in den Bundesasylzentren erstattet im Auftrag des SEM, 30. September 2021)

Ressourcen

Aufgrund der Sparmassnahmen des Bundes kann das PmbB-Projekt nur schrittweise umgesetzt werden. Um die Erfüllung internationaler Verpflichtungen zukünftig gewährleisten zu können, ist das SEM der Ansicht, dass es zwingend zusätzliche Mittel braucht.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

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