Information von Fachpersonen zu Stalking nach Trennungen bei Paaren
Inhalt
Die unter Ziel gennanten Fachpersonen werden sich bewusst, dass Trennung ein hoher Risikofaktor für Gewalttaten darstellen kann. Sie sollen erkennen können, wer aus ihrer Klientel Risikogruppe sein könnte und kennen die zuständigen Fachstellen, an die sie ihre Klientel bei Bedarf weiterverweisen können.
Ziel
Sensibilisierung von Scheidungsanwältinnen und -anwälten oder juristischen Mediatorinnen und Mediatoren zum Risikofaktor Trennung für Stalking und häusliche Gewalt.
Federführend
Schweizer Kriminal Prevention SKP
Partner
SKHG
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Das Projekt wurde sistiert, bis die Resultate der Arbeiten zur pa. Iv. 19.433 «StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen» vorliegen. Die parlamentarische Initiative war von der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-N) eingereicht worden und ist noch hängig. Die Arbeiten werden im Frühjahr 2023 wieder aufgenommen und sollen sich auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen abstützen.
Meilensteine / Zeitplan
Frühjahr 2023: Sitzung mit SKHG zwecks Ausarbeitung der Massnahmen.
4. Quartal 2023: Umsetzung der Massnahmen.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
–
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Anzahl Anfragen bei Fachstellen, die von Scheidungsanwältinnen und -anwälten etc. vermittelt wurden.
Weitere Grundlagen
–
Ressourcen
Personelle Ressourcen SKHG und SKP, Budget CHF 8000.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
–