Massnahme NAP IK 26

Implementierung des Leitfadens «Kontakt nach häuslicher Gewalt? Prüfung und Gestaltung des persönlichen Verkehrs für Kinder bei häuslicher Gewalt»

3.C.II.26. Implementierung des Leitfadens «Kontakt nach häuslicher Gewalt? Prüfung und Gestaltung des persönlichen Verkehrs für Kinder bei häuslicher Gewalt»

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Leitfaden soll Eingang finden in Tagungen und Veranstaltungen, die sich an Richterinnen und Richter sowie KES-Behörden-Mitglieder richten.
Erarbeitung eines Workshops, der an verschiedenen Tagungen stattfinden kann.
Es können zudem Veranstaltungen zum Inhalt des Leitfadens kantonal, regional oder national durchgeführt werden.

Ziel

Umsetzung der Artikel 26 und 31 Istanbul-Konvention und verschiedener Artikel der Kinderrechtskonvention. Fachpersonen sind sich bewusst: Häusliche Gewalt ist immer Gewalt gegen Kinder (unabhängig von weiteren Beteiligten der Gewalthandlung). Die Situation von Kindern, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, wird im Rahmen eines gemeinsamen und koordinierten Vorgehens der verschiedenen beteiligten Fachleute berücksichtigt. Der Leitfaden «Kontakt nach häuslicher Gewalt? Prüfung und Gestaltung des persönlichen Verkehrs für Kinder bei häuslicher Gewalt», der Ende 2021 in Deutsch und Anfang 2022 in Französisch und Italienisch veröffentlicht wurde, ist den Entscheidungsträgern bekannt und wird angewendet. Der Anhang Nr. 11 zum Thema der «elterlichen Entfremdung» (aliénation parentale), der im Rahmen der französischen Übersetzung zusätzlich erarbeitet wurde, erscheint ebenfalls in deutscher und italienischer Sprache.

Federführend

Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG

Partner/-innen

Projektgruppe «Kinder im Herzen der Gewalt», bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der SKHG, EBG, SVR-ASM, SKP, KOKES, SVK-OHG, Kinderschutz Schweiz, DAO, InterAction Schweiz.

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Die Projektgruppe hat gemeinsam die Adaption des Leitfadens erarbeitet bzw. die Mandatsnehmerin (Hochschule Luzern) bei der Adaption begleitet und die Übersetzungen in die italienische und französische Sprache überprüft.
Der Leitfaden wurde in d, f und i gedruckt und an die Kantone verteilt. Es besteht weiterhin eine grosse Anzahl Exemplare, die bei der SKHG bestellt werden können.
Es wurde ein Workshop in f und in d erarbeitet und einerseits an der Tagung der KOKES im September 2022 durchgeführt. Anderseits konnten in verschiedenen Kantonen an Tagungen für Richterinnen und Richter, KESB-Mitarbeitenden und die Netzwerke häusliche Gewalt Workshops durchgeführt und Referate gehalten werden (z.B. TG, ZH, FR, SG und weitere).
Das Workshop-Angebot muss nun noch bekannt gemacht und die Verbreitung der Publikation an die Hand genommen werden.

Meilensteine / Zeitplan

2022: Kontaktaufnahme mit Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen und Tagungen, um ein Zeitfenster für ein Referat oder Workshop zum Thema zu erhalten.
2022/2023: Erarbeitung eines Workshop-Angebots.
2022/2023: Verbreitung der Publikation – Kontaktaufnahme mit verschiedenen Websites, Newslettern, Publikationsplattformen.
2023: Erarbeiten eines Implementierungskonzepts.
2023–2025: Durchführung von Workshops, innerhalb bestehender Tagungsgefässen, ev. auch in selbstorganisierten Veranstaltungen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Eine Projektskizze ist erstellt. Je ein Workshop in Deutsch und Französisch ist konzipiert und können abgerufen werden. Das Implementierungskonzept liegt bis Ende 2023 vor.

Weitere Grundlagen

Massnahme NAP IK 26
SKHG: Bestandesaufnahme zur Istanbul-Konvention vom September 2018
Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021
Bericht Bundesrates vom 19. Dezember 2018 über Massnahmen zum Schliessen von Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention, Massnahme 4 und 5

Ressourcen

Die Erarbeitung der Adaption des Leitfadens aus Frankfurt konnte über bestehende Mittel (Beratungskredit Zusammenarbeit und Kompetenzentwicklung gemäss Kinder- und Jugendförderungsgesetz [SR 446.1; KJFG]) und mit Mitteln von der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) finanziert werden.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Fachpersonen aus allen Kantonen, Gemeinden und Städten können von Weiterbildungen zur Implementierung des Leitfadens profitieren.