Massnahme NAP IK 25

Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt

3.C.II.25. Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die bestehenden Massnahmen in den Kantonen werden eingehend analysiert und allfällige Lücken identifiziert. Darauf basierend wird der spezifische Handlungsbedarf im Bereich der polizeilichen Grundbildung sowie der Weiterbildung von Angehörigen der Polizei und der Staatsanwaltschaften festgelegt und wo nötig entsprechende Massnahmen eingeleitet.

Ziel

Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt.

Federführend

Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz KKPKS, Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz SSK

Partner

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

Koordination und Austausch mit dem EBG, welches derzeit einen Entwurf von (Minimal-)Standards zu Aus- und Weiterbildung u.a. für Polizei und Staatsanwaltschaft erarbeitet (laufend). Hernach Überprüfung und Überarbeitung auf Stufe KKPKS (Polizei) und SSK (Staatsanwaltschaft).

Meilensteine / Zeitplan

Die Ergebnisse der Analyse des EBG zum Thema werden abgewartet. Im Anschluss wird das weitere Vorgehen bestimmt.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Weitere Grundlagen

Roadmap häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021

Ressourcen

Personelle Ressourcen der beteiligten Stellen, weitere Finanzierung in Abhängigkeit der getroffenen Massnahmen zu klären.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?