Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt
Inhalt
Die bestehenden Massnahmen in den Kantonen werden eingehend analysiert und allfällige Lücken identifiziert. Darauf basierend wird der spezifische Handlungsbedarf im Bereich der polizeilichen Grundbildung sowie der Weiterbildung von Angehörigen der Polizei und der Staatsanwaltschaften festgelegt und wo nötig entsprechende Massnahmen eingeleitet.
Ziel
Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt.
Federführend
Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz KKPKS, Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz SSK
Partner/-innen
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Status
Abgeschlossen
Umsetzungsstand
SSK:
- Empfehlungen zu Verfahren betreffend häuslicher Gewalt wurden erarbeitet und durch die Mitgliederversammlung in 2023 verabschiedet.
- Die SSK führt jährlich eine Weiterbildung durch für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen mit Leitungsfunktion. Die SSL-Tagung 2024 (5. Juni 2024) widmet sich u.a. der Umsetzung der Istanbul-Konvention, insbesondere der Umsetzung der Minimalstandards "Recht" des EBG auf Stufe Staatsanwaltschaft / opfersensible Einvernahme in (Sexual)Strafverfahren.
KKPKS:
- Koordination und Austausch mit dem EBG: Das EBG hat einen Entwurf von (Minimal-)Standards zu Aus- und Weiterbildung für Polizei erarbeitet. Die KKPKS hat diese Standards auf ihre Praxistauglichkeit hin geprüft. Die Minimalstandards wurden vom EBG erstellt und finalisiert. Diese wurden in der KKPKS verteilt und auch beim SPI und den Polizeischulen in Umlauf gebracht.
Meilensteine / Zeitplan
2023: Empfehlungen betreffend häuslicher Gewalt erarbeitet und verabschiedet
2024: Weiterbildung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit Leitungsfunktion; Anlass organisiert und durchgeführt. Die Minimalstandards zu Aus- und Weiterbildung (Recht, Polizei) stehen den zuständigen Stellen zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
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Weitere Grundlagen
Roadmap häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021
Ressourcen
Personelle Ressourcen der beteiligten Stellen, weitere Finanzierung in Abhängigkeit der getroffenen Massnahmen zu klären.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
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