Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt
Inhalt
Die bestehenden Massnahmen in den Kantonen werden eingehend analysiert und allfällige Lücken identifiziert. Darauf basierend wird der spezifische Handlungsbedarf im Bereich der polizeilichen Grundbildung sowie der Weiterbildung von Angehörigen der Polizei und der Staatsanwaltschaften festgelegt und wo nötig entsprechende Massnahmen eingeleitet.
Ziel
Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt.
Federführend
Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz KKPKS, Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz SSK
Partner
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Status
Initialisiert
Umsetzungsstand
Koordination und Austausch mit dem EBG, welches derzeit einen Entwurf von (Minimal-)Standards zu Aus- und Weiterbildung u.a. für Polizei und Staatsanwaltschaft erarbeitet (laufend). Hernach Überprüfung und Überarbeitung auf Stufe KKPKS (Polizei) und SSK (Staatsanwaltschaft).
Meilensteine / Zeitplan
Die Ergebnisse der Analyse des EBG zum Thema werden abgewartet. Im Anschluss wird das weitere Vorgehen bestimmt.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
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Weitere Grundlagen
Roadmap häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021
Ressourcen
Personelle Ressourcen der beteiligten Stellen, weitere Finanzierung in Abhängigkeit der getroffenen Massnahmen zu klären.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
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