Massnahme NAP IK 25

Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt

3.C.II.25. Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die bestehenden Massnahmen in den Kantonen werden eingehend analysiert und allfällige Lücken identifiziert. Darauf basierend wird der spezifische Handlungsbedarf im Bereich der polizeilichen Grundbildung sowie der Weiterbildung von Angehörigen der Polizei und der Staatsanwaltschaften festgelegt und wo nötig entsprechende Massnahmen eingeleitet.

Ziel

Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt.

Federführend

Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz KKPKS, Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz SSK

Partner/-innen

Status

Abgeschlossen

Umsetzungsstand

SSK:

  • Empfehlungen zu Verfahren betreffend häuslicher Gewalt wurden erarbeitet und durch die Mitgliederversammlung in 2023 verabschiedet.
  • Die SSK führt jährlich eine Weiterbildung durch für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen mit Leitungsfunktion. Die SSL-Tagung 2024 (5. Juni 2024) widmet sich u.a. der Umsetzung der Istanbul-Konvention, insbesondere der Umsetzung der Minimalstandards "Recht" des EBG auf Stufe Staatsanwaltschaft / opfersensible Einvernahme in (Sexual)Strafverfahren.

KKPKS:

  • Koordination und Austausch mit dem EBG: Das EBG hat einen Entwurf von (Minimal-)Standards zu Aus- und Weiterbildung für Polizei erarbeitet. Die KKPKS hat diese Standards auf ihre Praxistauglichkeit hin geprüft. Die Minimalstandards wurden vom EBG erstellt und finalisiert. Diese wurden in der KKPKS verteilt und auch beim SPI und den Polizeischulen in Umlauf gebracht.

Meilensteine / Zeitplan

2023: Empfehlungen betreffend häuslicher Gewalt erarbeitet und verabschiedet
2024: Weiterbildung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit Leitungsfunktion; Anlass organisiert und durchgeführt. Die Minimalstandards zu Aus- und Weiterbildung (Recht, Polizei) stehen den zuständigen Stellen zur Verfügung.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Weitere Grundlagen

Roadmap häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021

Ressourcen

Personelle Ressourcen der beteiligten Stellen, weitere Finanzierung in Abhängigkeit der getroffenen Massnahmen zu klären.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?