Massnahme NAP IK 22

Durchführung einer Ausbildungsveranstaltung im Bereich Opferhilfe für Anwältinnen und Anwälte sowie für Juristinnen und Juristen, die mit Opfern arbeiten, und prüfen der Möglichkeit, diese später erneut durchzuführen

3.C.II.22. Durchführung einer Ausbildungsveranstaltung im Bereich Opferhilfe für Anwältinnen und Anwälte sowie für Juristinnen und Juristen, die mit Opfern arbeiten, und prüfen der Möglichkeit, diese später erneut durchzuführen

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die Ausbildung betrifft die rechtlichen, psychologischen und medizinischen Aspekte im Zusammenhang mit der Opferhilfe. Zum einen werden das Opferhilfegesetz und bestimmte juristische Probleme bei der Hilfe für die Opfer von Gewalttaten themati-siert. Zum anderen sollen Anwältinnen, Anwälte, Juristinnen und Juristen für die psychologischen und medizinischen Aspekte sen-sibilisiert werden, die es bei der rechtlichen Unterstützung eines Opfers zu berücksichtigen gilt. Verschiedene Formate sind vor-gesehen: Referate, Workshops und/oder Podiumsdiskussionen zur Förderung des Austauschs.
Die verschiedenen Aspekte erfordern die Teilnahme von Opfer-hilfefachpersonen (z.B. Rechtsprofessor/innen, Richter/innen, Anwält/innen, Jurist/innen der Opferhilfe-Beratungsstellen und/oder Vertreter/innen des BJ) sowie Fachpersonen aus dem medizinischen Bereich (z.B. Ärzt/innen) oder dem psychosozialen Bereich (z.B. Sozialarbeiter/innen, Fachpersonen oder Psycho-log/innen der Opferhilfe-Beratungsstellen). Dies gilt auch für Ver-treterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Die Ausbildung richtet sich an Anwältinnen, Anwälte, Juristinnen und Juristen aus der ganzen Schweiz. Die Referate und Workshops werden auf Deutsch und Französisch angeboten. Eine Simultanübersetzung ist vorhanden.

Zudem soll die Möglichkeit geprüft werden, eine solche Weiterbildungsveranstaltung regelmässig durchzuführen.

Ziel

Ziel der Ausbildungsveranstaltung ist, die rechtlichen Kenntnisse von Anwältinnen und Anwälten sowie Juristinnen und Juristen, die mit Opfern arbeiten, im Opferhilfebereich zu verbessern und sie für bestimmte medizinische und psychologische Aspekte zu sensibilisieren.

Federführend

Bundesamt für Justiz BJ, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Partner/-innen

Universität Bern

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

22. September 2023: Die Tagung "Umfang mit Opfern häuslicher und sexueller Gewalt" fand statt.

 

Siehe : Tagung vom 22.09.2023

Das BJ prüft, ob ein ähnlicher Anlass mit der Universität Bern im Jahre 2025 oder 2026 wieder organisiert werden soll.

Meilensteine / Zeitplan

Klärung der Koordination mit Massnahme 23.
Erarbeitung des Ausbildungskonzepts.
Festlegung der in der Ausbildung behandelten Themen.
Festlegung von Datum und Ort der Ausbildungsveranstaltung.
Suche von Referentinnen und Referenten.
Erarbeitung des Programmentwurfs.
Versand der Einladung an das Zielpublikum.
22.09.2023: Ausbildungsveranstaltung in Bern.
Herbst 2023: Prüfung der Ergebnisse der Evaluation der Tagung.
Ab 2024: Prüfung der Möglichkeit, eine solche Weiterbildungsveranstaltung regelmässig durchzuführen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Opferhilfegesetz (OHG; SR 312.5)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Die Ausbildungsveranstaltung findet am 22. September 2023 in Bern statt.
Die Organisation eines weiteren Anlasses für 2025 oder 2026 wird geprüft

Weitere Grundlagen

Roadmap häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021

Ressourcen

Die Ausbildungsveranstaltung wird einerseits durch Anmeldegebühren und andererseits durch das BJ und die Universität Bern finanziert.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Städte, Kantone und Gemeinden sind nicht betroffen.