Massnahme NAP IK 20

Sensibilisierung relevanter Fachpersonen zu den Zusammenhängen zwischen Substanzmissbrauch, psychischen Erkrankungen und häuslicher Gewalt und Verweise auf entsprechende Hilfsangebote

3.C.II.20. Sensibilisierung relevanter Fachpersonen zu den Zusammenhängen zwischen Substanzmissbrauch, psychischen Erkrankungen und häuslicher Gewalt und Verweise auf entsprechende Hilfsangebote

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Abstimmung der Aktivitäten zur Thematik Gewalt und Gesundheit: Das BAG pflegt den Austausch mit den Gremien und Fachstellen im Bereich der Häuslichen Gewalt / der Umsetzung der Istanbul Konvention (insbesondere EBG, Bereich Gewalt und Interdepartementale Arbeitsgruppe Umsetzung Istanbul Konvention IDA IK), bringt die Aspekte zu Gewalt und Sucht ein und spricht allfällige Massnahmen in diesem Bereich ab.

Ziel

Sensibilisierung von Fachpersonen zu den Zusammenhängen zw. (psychischer) Gesundheit, Sucht und Gewalt.

Federführend

Bundesamt für Gesundheit BAG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

BSV, BLV, EDA, SECO, SEM, TPF, APF, EBG, fedpol, Obsan, etc.

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

2019 - 2024.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Auftrag des Bundes im Rahmen der Nationalen Strategie Sucht, keine direkte gesetzliche Grundlage für diese Massnahme.

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Sensibilisierung der Fachpersonen zu diesen multifaktoriellen Zusammenhängen ist sichergestellt. Bereitstellung von Wissen / Forschung. 

Weitere Grundlagen

Nationale Strategie Sucht.
Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 über Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya.

Ressourcen

Im Rahmen der bestehenden Ressourcen.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Kantone sind zuständig für die Bereitstellung entsprechender Präventions- oder Beratungsangebote.