Sensibilisierung relevanter Fachpersonen zu den Zusammenhängen zwischen Substanzmissbrauch, psychischen Erkrankungen und häuslicher Gewalt und Verweise auf entsprechende Hilfsangebote
Inhalt
Abstimmung der Aktivitäten zur Thematik Gewalt und Gesundheit: Das BAG pflegt den Austausch mit den Gremien und Fachstellen im Bereich der Häuslichen Gewalt / der Umsetzung der Istanbul Konvention (insbesondere EBG, Bereich Gewalt und Interdepartementale Arbeitsgruppe Umsetzung Istanbul Konvention IDA IK), bringt die Aspekte zu Gewalt und Sucht ein und spricht allfällige Massnahmen in diesem Bereich ab.
Ziel
Sensibilisierung von Fachpersonen zu den Zusammenhängen zw. (psychischer) Gesundheit, Sucht und Gewalt.
Federführend
Bundesamt für Gesundheit BAG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner
BSV, BLV, EDA, SECO, SEM, TPF, APF, EBG, fedpol, Obsan, etc.
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Meilensteine / Zeitplan
2019 - 2024.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Auftrag des Bundes im Rahmen der Nationalen Strategie Sucht, keine direkte gesetzliche Grundlage für diese Massnahme.
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Sensibilisierung der Fachpersonen zu diesen multifaktoriellen Zusammenhängen ist sichergestellt. Bereitstellung von Wissen / Forschung.
Weitere Grundlagen
Nationale Strategie Sucht.
Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 über Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya.
Ressourcen
Im Rahmen der bestehenden Ressourcen.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Die Kantone sind zuständig für die Bereitstellung entsprechender Präventions- oder Beratungsangebote.