Massnahme NAP IK 18

Sensibilisierungsmassnahmen zur Verstärkung der Aus-, Weiter- und Fortbildung des Gesundheitspersonals zu den Themen der häuslichen Gewalt und Gewalt an Frauen

3.C.II.18. Sensibilisierungsmassnahmen zur Verstärkung der Aus-, Weiter- und Fortbildung des Gesundheitspersonals zu den Themen der häuslichen Gewalt und Gewalt an Frauen

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die Inhalte der Aus-, Weiter- und Fortbildung liegen in der Kompetenz der jeweiligen Bildungsanbieter. Die Massnahme umfasst den Dialog mit diesen Akteurinnen und Akteuren hinsichtlich der Abklärung, inwiefern das Bildungsangebot zum Thema häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen in den jeweiligen Bildungsgängen erweitert und dessen Inanspruchnahme verstärkt werden könnte.

Ziel

Sensibilisierungsmassnahmen zur Verstärkung und Verankerung des Bildungsangebots zum Thema häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen sowie Förderung von dessen Inanspruchnahme.

Federführend

Bundesamt für Gesundheit BAG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

Berufsverbände aus dem Bereich der Psychologie: FSP (Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen); ASP (Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten); SBAP (Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie); Schweizerische Gesellschaft für Psychologie (SGP) / Kommission für Klinische Psychologie und Psychotherapie an Schweizer Hochschulen (KKPP).

Berufsverbände aus dem Bereich der Medizin: Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF); Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse.

Berufsverbände aus dem Gesundheitsbereich: Schweizerischer Hebammenverband (SHV); Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG); Nationale Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté); Schweizerischer Verein für Pflegewissenschaft (VFP); Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK).

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Versand Newsletter Gesundheitsberufe der gleichnamigen Abteilung des BAG im Oktober 2022 über die Massnahme Nr. 18 des Nationalen Aktionsplans zur Istanbul-Konvention. Informiert wurde auch über die Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte zur Ausarbeitung neuer Bildungsinhalte. Der Newsletter richtet sich an Personen aus den Berufsgruppen, die im Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11), im Psychologieberufegesetz (PsyG; SR 935.81) und im Gesundheitsberufegesetz (GesBG; SR 811.21) geregelt sind.

Im Frühjahr 2023 wurden die Berufsverbände von Hebammen und Pflegefachpersonen (SHV, SVBG und SBK) im Rahmen der jährlichen Treffen auf die Thematik sensibilisiert.

Blueprint: Modelle guter Praxis für die Ausbildung für Hebammen, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner werden aktuell gesammelt.

Broschüre: wird derzeit erstellt. Sie enthält 4 Modelle guter Praxis für Organisationen, die Weiterbildungen für diese beiden Berufsgruppen anbieten.

November 2023: eine Nationale Konferenz: «Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen in der Bildung von Pflegefachpersonen und Hebammen» findet am 30.11.2023 statt. 

Meilensteine / Zeitplan

2023: Im Rahmen der jährlichen Treffen der Verbände der Gesundheitsberufe mit dem BAG wird 2023 die Bedeutung der Integration von Bildungsmodulen zur häuslichen Gewalt und zur Gewalt gegen Frauen thematisiert. Die Berufsverbände sollen dazu ermutigt werden, ihre Anstrengungen für diese Thematik in den drei Bildungsstufen der Gesundheitsberufe zu verstärken. Die Verbände der Gesundheitsberufe bündeln die im MedBG, im PsyG und im GesBG geregelten Berufszweige.
Im Jahr 2023 wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Ausbil-dung des Pflegepersonals und der Hebammen gelegt. Für den 30. November 2023 ist eine Veranstaltung zur Ausbildung dieser beiden Berufsgruppen vorgesehen. An dieser Veranstaltung wird die Bedeutung der Integration von Modulen zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen in der Ausbildung diskutiert und Modelle guter Praxis dieses Themenbereichs vorgestellt. Die Veranstaltung ist derzeit in Vorbereitung. Parallel dazu werden die gesammelten Modelle guter Praxis auf der vom BAG betrie-benen Website Gesundheitsprojekte in der Schweiz | BAG Pra-xisbeispiele (bag-blueprint.ch) erfasst.
In den kommenden Jahren ist geplant, im Rahmen ähnlicher Veranstaltungen auch andere Berufsgruppen, die im PsyG sowie im MedBG geregelt sind, gezielt anzusprechen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Breite an Bildungsangeboten der verschiedenen Institutionen. Inanspruchnahme dieser Angebote durch die Studierenden.

Weitere Grundlagen

Bundesratsbeschluss (EXE 2020.0265) zum Bericht des Bundesrates vom 20. März 2020 über die Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt in Erfüllung des Postulats 14.4026 der Sozialdemokratischen Fraktion. In diesem Beschluss wurde das Bundesamt für Gesundheit (BAG) damit beauftragt, mit dem Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) zu klären, inwiefern die Thematik der häuslichen Gewalt stärker in die Weiter- und Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte integriert werden sollte. Analoge Abklärungen sollten auch für die Pflegeberufe vorgenommen werden.
Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021.
Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 über Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya.

Ressourcen

Massnahme innerhalb bestehender Ressourcen umsetzbar.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?