Massnahme NAP IK 16

Prüfen weiterer Veranstaltungen, um Fachpersonen der Städte zum Thema zu informieren und den Austausch zu fördern

3.C.II.16. Prüfen weiterer Veranstaltungen, um Fachpersonen der Städte zum Thema zu informieren und den Austausch zu fördern

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Ähnlich wie am von SSV und KSSD gemeinsam organisierten Anlass vom 29. Juni 2020 «Gewalt gegen Frauen – städtische Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung» sollen diverse Akteurinnen und Akteure aus den Städten Einblick in aktuelle Projekte und Erfahrungen erhalten. Eine Tagungsdokumentation fasst die Ergebnisse zusammen.

Ziel

Fachpersonen aus den Städten verfügen über die für sie relevanten Informationen und können sich mit Fachpersonen aus anderen Städten austauschen.

Federführend

Schweizerischer Städteverband SSV

Partner/-innen

Mitgliedsstädte von SSV und KSSD, weiter involvierte Akteurinnen und Akteure noch zu definieren.

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

2023/2024: Prüfung Bedarf und Schwerpunktthemen durch Geschäftsstelle SSV und KSSD; Programmentwurf. Entscheid Vorstandsgremien.
2024/2025: Durchführung.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Keine; im Rahmen der Vereinstätigkeit

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Weitere Grundlagen

Vgl. Einladung und Dokumentation zur ersten Veranstaltung vom 29. Juni 2020 (nicht öffentlich)

Ressourcen

Personalaufwand für Planung und Durchführung von Veranstaltungen wird im Rahmen bestehender Ressourcen geleistet, weitere Kosten eventuell zusätzlich über Tagungsbeiträge der Teilnehmenden gedeckt.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Bund, Kantone oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Kantonale und eidgenössische Fachpersonen können über die Ergebnisse informiert werden und allenfalls teilnehmen.