Massnahme NAP IK 15

Stärkung der Arbeit mit gewaltausübenden Personen (Gewaltberatung / Lernprogramme)

3.C.II.15. Stärkung der Arbeit mit gewaltausübenden Personen (Gewaltberatung / Lernprogramme)

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Auf Grund einer Übersicht, welche Lösungen in den Kantonen für die Arbeit mit gewaltausübenden Personen bestehen, können weitere Massnahmen zur Stärkung der Ansprache von Gefährdenden, Gewaltberatung und Lernprogrammen definiert werden.

Ziel

Die Arbeit mit gewaltausübenden Personen (Gewaltberatung / Ler­nprogramme) ist gestärkt.

Federführend

Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG

Partner/-innen

KKJPD, FVGS

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

2022 wurde eine Bestandesaufnahme zu den bestehenden kantonalen Angeboten in der Arbeit mit gewaltausübenden Personen erstellt. Die Bestandsaufnahme wurde aufgrund ihrer zeitlich begrenzten Aktualität als internes Arbeitspapier definiert und daher nicht öffentlich publiziert. Es steht aber allen Mitgliedern der SKHG, der KKJPD und interessierten Fachkreisen zur Verfügung.

Ein zentrales Anliegen der Kantone ist ein auf den schweizerischen gesetzlichen Grundlagen und föderalen Strukturen basierendes Weiterbildungsangebot für Berater/-innen von Tatpersonen häuslicher Gewalt geäussert.

Die Projektgruppe «AG Tatpersonen», bestehend aus Mitgliedern der SKHG und des FVGS, führte 2023 bei verschiedenen Fachhochschulen Abklärungen bez. einer Angebotsgestaltung durch. Es zeigte sich, dass ein modularer Aufbau der Weiterbildung ein realistischer Weg ist, um zeitnah ein bedarfsorientiertes Weiterbildungsprogramm zu realisieren.

Aktuell ist die AG Tatpersonen an der Finalisierung eines Weiterbildungskonzepts und an der Abklärung der Umsetzungsmöglichkeiten zur Erarbeitung erster Weiterbildungsmodule.

Meilensteine / Zeitplan

2022: Erarbeitung der Bestandesaufnahme zu den kantonalen Angeboten der Arbeit mit Tatpersonen häuslicher Gewalt. Entscheid zur Weiterverfolgung des Schwerpunkts: Erarbeitung eines Aus- und Weiterbildungsangebots für Berater/-innen von Tatpersonen häuslicher Gewalt.
2023: Abklärungen bei verschiedenen Fachhochschulen über die Möglichkeiten und Gestaltungsoptionen von Weiterbildungsmodulen; Absprachen über Zielgruppe, Inhalt und Anforderungen an Weiterbildungsinstitutionen.
2024: Fertigstellen des Konzepts zum modularen Aus- und Weiterbildungsgang; prüfen der Zusammenarbeit mit einer Fachhochschule zur Erarbeitung eines oder mehrerer Weiterbildungsmodule; ev. Begleitung bei der Gestaltung der Inhalte und ggf. der Umsetzung. Unterstützung bei der Ausschreibung/Kommunikation.
2025: Durchführung eines oder mehrerer Module, Evaluation der Lehrveranstaltung(en) und ggf. Unterstützung bei der Anpassung der Weiterbildungsmodule.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Aufbau eines modularen Aus- und Weiterbildungsangebotes für Berater/-innen von Tatpersonen häuslicher Gewalt an mindestens einer Schweizer Weiterbildungsinstitution.

Weitere Grundlagen

Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021

Ressourcen


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Im Rahmen der Bestandesaufnahme 2023 haben die Kantone die Bedeutung der Erarbeitung von Aus- und Weiterbildungsmodulen für die Beratung von Tatpersonen bzw. die Durchführung von Lernprogrammen betont. Ziel ist es, mit einem guten Ausbildungsangebot für Berater/-innen die Qualitätsstandards der Beratungsangebote in den Kantonen und Gemeinden sicherzustellen.