Stärkung der Arbeit mit gewaltausübenden Personen (Gewaltberatung / Lernprogramme)
Inhalt
Auf Grund einer Übersicht, welche Lösungen in den Kantonen für die Arbeit mit gewaltausübenden Personen bestehen, können weitere Massnahmen zur Stärkung der Ansprache von Gefährdenden, Gewaltberatung und Lernprogrammen definiert werden.
Ziel
Die Arbeit mit gewaltausübenden Personen (Gewaltberatung / Lernprogramme) ist gestärkt.
Federführend
Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG
Partner/-innen
KKJPD, solvio (ehem. FVGS)
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
2022 wurde eine Bestandesaufnahme zu den bestehenden kantonalen Angeboten in der Arbeit mit gewaltausübenden Personen erstellt. Die Bestandsaufnahme wurde aufgrund ihrer zeitlich begrenzten Aktualität als internes Arbeitspapier definiert und daher nicht öffentlich publiziert. Es steht aber allen Mitgliedern der SKHG, der KKJPD und interessierten Fachkreisen zur Verfügung.
Ein zentrales Anliegen der Kantone ist ein auf den schweizerischen gesetzlichen Grundlagen und föderalen Strukturen basierendes Weiterbildungsangebot für Berater/-innen von Tatpersonen häuslicher Gewalt.
Die Projektgruppe «AG Tatpersonen», bestehend aus Mitgliedern der SKHG und solvio, führte 2023 bei verschiedenen Fachhochschulen Abklärungen bez. einer Angebotsgestaltung durch. Es zeigte sich, dass ein modularer Aufbau der Weiterbildung ein realistischer Weg ist, um ein bedarfsorientiertes Weiterbildungsprogramm zu realisieren.
Die AG Tatpersonen erarbeitete 2024 ein Weiterbildungskonzept und klärte mit der ZHAW in Zürich Umsetzungsmöglichkeiten zur Erarbeitung eines ersten Weiterbildungsmoduls. Ende 2024 sagte die ZHAW zu, ab 2025 ein Ausbildungsmodul in ihr Bildungsprogramm aufzunehmen.
2025 wurde das erste Modul von Mitgliedern der AG Tatpersonen erarbeitet. Eine erste Durchführung der 4-tägigen Weiterbildung findet im April/Mai 2026 statt, vgl. Ausschreibung: WBK Arbeit mit Tatpersonen bei häuslicher Gewalt | ZHAW Soziale Arbeit.
Auf Basis von Nachfrage und Rückmeldungen zum Kurs wird anschliessend entschieden, ob weitere Module ausgearbeitet werden sollen. Zudem soll geklärt werden, ob im französischsprachigen Raum ein ähnliches Weiterbildungsangebot zur Verfügung gestellt werden soll.
Meilensteine / Zeitplan
2022: Erarbeitung der Bestandesaufnahme zu den kantonalen Angeboten der Arbeit mit Tatpersonen häuslicher Gewalt. Entscheid zur Weiterverfolgung des Schwerpunkts: Erarbeitung eines Aus- und Weiterbildungsangebots für Berater/-innen von Tatpersonen häuslicher Gewalt.
2023: Abklärungen bei verschiedenen Fachhochschulen über die Möglichkeiten und Gestaltungsoptionen von Weiterbildungsmodulen; Absprachen über Zielgruppe, Inhalt und Anforderungen an Weiterbildungsinstitutionen.
2024: Fertigstellen des Konzepts zum modularen Aus- und Weiterbildungsgang; prüfen der Zusammenarbeit mit einer Fachhochschule zur Erarbeitung eines oder mehrerer Weiterbildungsmodule.
2025: Gestaltung der Inhalte und Umsetzungsplan. Unterstützung der ZHAW bei der Ausschreibung/Kommunikation und Bekanntmachung des Weiterbildungsmoduls.
2026: Erstmalige Durchführung des 4-tägigen Weiterbildungskurses an der ZHAW, Auswertung und Entscheid weiterer Durchführungen in der Deutschschweiz und Abklärung der Nachfrage und Angebotsmöglichkeit in der französischsprachigen Schweiz.
2025/2026: Erarbeiten von Mindeststandards für ein Lernprogramm gegen sexualisierte Gewalt (gemäss neuem Art. 94 Abs. 2 StGB) und Aktualisierung der Mindeststandards für ein Lernprogramm gegen Häusliche Gewalt. Publikation der Standards in drei Sprachen durch die SKHG und solvio.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
–
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Mindestens ein Weiterbildungsangebot für Berater/-innen von Tatpersonen häuslicher Gewalt wird an einer Schweizer Weiterbildungsinstitution angeboten.
Mindeststandard für ein Lernprogramm gegen sexualisierte Gewalt zur Unterstützung der Qualitätssicherung der Lernprogramm-Angebote sind erarbeitet.
Eine Konsolidierung, Empfehlung und Verbreitung der Standards durch interkantonale Konferenzen (KKJPD, KKLJV) und über solvio findet statt.
Weitere Grundlagen
Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021
Ressourcen
–
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Im Rahmen der Bestandesaufnahme 2022 haben die Kantone die Bedeutung der Erarbeitung von Aus- und Weiterbildungsmodulen für die Beratung von Tatpersonen bzw. die Durchführung von Lernprogrammen betont. Ziel ist es, mit einem guten Ausbildungsangebot für Beratende die Qualitätsstandards der Beratungsangebote in den Kantonen und Gemeinden sicherzustellen.
Die Mindeststandards für ein Lernprogramm gegen sexualisierte Gewalt helfen den Kantonen bei der Qualitätsprüfung und beim Controlling der Leistungserbringer. Die Standards helfen mit, ein gemeinsames, grundlegendes Verständnis bezüglich Lernprogramme zu entwickeln.