Massnahme NAP IK 15

Stärkung der Arbeit mit gewaltausübenden Personen (Gewaltberatung / Lernprogramme)

3.C.II.15. Stärkung der Arbeit mit gewaltausübenden Personen (Gewaltberatung / Lernprogramme)

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Auf Grund einer Übersicht, welche Lösungen in den Kantonen für die Arbeit mit gewaltausübenden Personen bestehen, können weitere Massnahmen zur Stärkung der Ansprache von Gefährdenden, Gewaltberatung und Lernprogrammen definiert werden.

Ziel

Die Arbeit mit gewaltausübenden Personen (Gewaltberatung / Ler­nprogramme) ist gestärkt.

Federführend

Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG

Partner/-innen

KKJPD, FVGS

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

2022 wurde eine Bestandesaufnahme zu den bestehenden kantonalen Angeboten in der Arbeit mit gewaltausübenden Personen erstellt. Die Bestandsaufnahme wurde aufgrund ihrer zeitlich begrenzten Aktualität als internes Arbeitspapier definiert und daher nicht öffentlich publiziert. Es steht aber allen Mitgliedern der SKHG, der KKJPD und interessierten Fachkreisen zur Verfügung.

Ein zentrales Anliegen der Kantone ist ein auf den schweizerischen gesetzlichen Grundlagen und föderalen Strukturen basierendes Weiterbildungsangebot für Berater/-innen von Tatpersonen häuslicher Gewalt.

Die Projektgruppe «AG Tatpersonen», bestehend aus Mitgliedern der SKHG und des FVGS, führte 2023 bei verschiedenen Fachhochschulen Abklärungen bez. einer Angebotsgestaltung durch. Es zeigte sich, dass ein modularer Aufbau der Weiterbildung ein realistischer Weg ist, um ein bedarfsorientiertes Weiterbildungsprogramm zu realisieren.

Die AG Tatpersonen erarbeitete 2024 ein Weiterbildungskonzept und und klärte mit der ZHAW in Zürich Umsetzungsmöglichkeiten zur Erarbeitung eines ersten Weiterbildungsmoduls. Ende 2024 sagte die ZHAW zu, im Jahr 2025 ein Ausbildungsmodul in ihr Bildungsprogramm aufzunehmen.

2025 wird das Modul von Dozierenden der ZHAW in Zusammenarbeit mit kantonalen Vertreter/-innen und Fachpersonen erarbeitet. Eine erste Durchführung ist auf Herbst 2025 vorgesehen.

Meilensteine / Zeitplan

2022: Erarbeitung der Bestandesaufnahme zu den kantonalen Angeboten der Arbeit mit Tatpersonen häuslicher Gewalt. Entscheid zur Weiterverfolgung des Schwerpunkts: Erarbeitung eines Aus- und Weiterbildungsangebots für Berater/-innen von Tatpersonen häuslicher Gewalt.
2023: Abklärungen bei verschiedenen Fachhochschulen über die Möglichkeiten und Gestaltungsoptionen von Weiterbildungsmodulen; Absprachen über Zielgruppe, Inhalt und Anforderungen an Weiterbildungsinstitutionen.
2024: Fertigstellen des Konzepts zum modularen Aus- und Weiterbildungsgang; prüfen der Zusammenarbeit mit einer Fachhochschule zur Erarbeitung eines oder mehrerer Weiterbildungsmodule.
2025: Begleitung bei der Gestaltung der Inhalte und ggf. der Umset-zung. Unterstützung bei der Ausschreibung/ Kommunikation.
2025/2026: Erarbeiten eines Vorschlags für Standards von Angeboten (Lernprogrammen) für gewaltausübende Personen bei Delikten gegen die sexuelle Integrität (gemäss neuem Art. 94 Abs. 2 StGB).


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Mindestens ein Weiterbildungsangebot für Berater/-innen von Tatpersonen häuslicher Gewalt wird an einer Schweizer Weiterbildungsinstitution angeboten.
Mindeststandard für Lernprogramme gegen sexualisierte Gewalt zur Unterstützung der Qualitätssicherung der Lernprogramm-Angebote sind erarbeitet.
Eine Konsolidierung, Empfehlung und Verbreitung der Standards durch interkantonale Konferenzen (KKJPD, KKLJV) und über den Fachverband (FVGS) findet statt.
Die relevanten Informationen zur Bestandsaufnahme der kantonalen Arbeit mit Tatpersonen sind aktualisiert und mit Angaben zu Lernprogrammen gegen sexualisierte Gewalt gemäss Art. 94 Abs. 2 und Art. 198 Abs. 2 StGB ergänzt.

Weitere Grundlagen

Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021

Ressourcen


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Im Rahmen der Bestandesaufnahme 2023 haben die Kantone die Bedeutung der Erarbeitung von Aus- und Weiterbildungsmodulen für die Beratung von Tatpersonen bzw. die Durchführung von Lernprogrammen betont. Ziel ist es, mit einem guten Ausbildungsangebot für Berater/-innen die Qualitätsstandards der Beratungsangebote in den Kantonen und Gemeinden sicherzustellen.
Die Mindeststandards für Lernprogramme gegen sexualisierte Gewalt helfen den Kantonen bei der Qualitätsprüfung und beim Controlling der Leistungserbringer. Die Standards helfen mit, ein gemeinsames, grundlegendes Verständnis bezüglich Lernpro-gramme zu entwickeln.