Analyse des Handlungsbedarfs und Erarbeitung von Empfehlungen und Standards zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen
Inhalt
In einer Empfehlung wird dargelegt, welche Bildungsinhalte zum Thema häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen Bestandteil von Aus- und Weiterbildungs-Curricula diverser Berufsgruppen sein sollen (Minimalstandards). Dabei soll auch die besondere Situation von spezifischen Betroffenengruppen berücksichtigt werden. Zudem sollen vorhandene Aus- und Weiterbildungsmaterialen zusammengestellt werden. Anschliessend werden die Empfehlungen und Standards bei den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen der Berufsgruppen sowie den für die Festlegung der Bildungsinhalte zuständigen Stellen bekannt gemacht.
Ziel
Empfehlungen und Standards zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen liegen vor und sind den zuständigen Akteurinnen und Akteuren bekannt.
Federführend
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner
SKHG, SBFI, Vertretung aus NGO-Netzwerk Istanbul-Konvention
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Erste Entwürfe der Minimalstandards wurden erarbeitet.
Meilensteine / Zeitplan
Juni 2022: Zusammenarbeitspartnerinnen und -partner sind identifiziert, ein allfälliges externes Mandat vergeben.
Ab Mitte 2023: Empfehlungen und Standards je Berufsgruppe liegen vor. Implementierung und Bekanntmachung bei den zuständigen Akteurinnen und Akteuren beginnt.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Art. 15 Istanbul-Konvention
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Veröffentlichung der Empfehlungen und Standards
Weitere Grundlagen
Ecoplan (2021): Bestandesaufnahme zu Aus- und Weiterbildungsangeboten zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie zu kantonalen Forschungsprojekten. Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG).
Ressourcen
Personelle und finanzielle Ressourcen im Rahmen des laufenden Budgets des EBG (keine zusätzlichen Ressourcen).
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Nicht direkt betroffen