Massnahme NAP IK 13

Analyse des Handlungsbedarfs und Erarbeitung von Empfehlungen und Standards zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen

3.C.II.13. Analyse des Handlungsbedarfs und Erarbeitung von Empfehlungen und Standards zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

In einer Empfehlung wird dargelegt, welche Bildungsinhalte zum Thema häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen Bestandteil von Aus- und Weiterbildungs-Curricula diverser Berufsgruppen sein sollen (Minimalstandards). Dabei soll auch die besondere Situation von spezifischen Betroffenengruppen berücksichtigt werden. Zudem sollen vorhandene Aus- und Weiterbildungsmaterialen zusammengestellt werden. Anschliessend werden die Empfehlungen und Standards bei den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen der Berufsgruppen sowie den für die Festlegung der Bildungsinhalte zuständigen Stellen bekannt gemacht.

Ziel

Empfehlungen und Standards zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen liegen vor und sind den zuständigen Akteurinnen und Akteuren bekannt.

Federführend

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

SKHG, SBFI, Vertretung aus NGO-Netzwerk Istanbul-Konvention

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Erste Minimalstandards wurden erarbeitet und veröffentlicht.

Meilensteine / Zeitplan

Ab Mitte 2023: Empfehlungen und Standards für rund 15 Berufsgruppen werden laufend erarbeitet und aufgeschaltet.
Berufsverbände und Ausbildungsinstitutionen der jeweiligen Berufsgruppen werden umgehend nach der Publikation über das Vorliegen der Empfehlungen informiert
Bis Ende 2024 liegen die meisten Empfehlungen und Standards vor.
Bis Ende 2025 liegen alle Empfehlungen für rund 15 Berufsgruppen vor.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art. 15 Istanbul-Konvention

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Veröffentlichung und Bekanntmachung der Empfehlungen und Standards.
Laufende Implementierung durch Ausbildungsinstitutionen und Berufsverbände.
2025: Minimalstandards für rund 15 Berufsgruppen sind veröffentlicht.
2026: Prüfen, ob und in welchem Zeithorizont eine Evaluation der Implementierung durchführbar wäre.

Weitere Grundlagen

Ecoplan (2021): Bestandesaufnahme zu Aus- und Weiterbildungsangeboten zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie zu kantonalen Forschungsprojekten. Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG). 

Ressourcen

Personelle und finanzielle Ressourcen im Rahmen des laufenden Budgets des EBG (keine zusätzlichen Ressourcen).


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Wirken mit als Multiplikator/-innen.