Massnahme NAP IK 12

Studie und Bekanntmachung von Präventionsmassnahmen gegen gewaltbegünstigende Männlichkeitsvorstellungen

3.C.I.12. Studie und Bekanntmachung von Präventionsmassnahmen gegen gewaltbegünstigende Männlichkeitsvorstellungen

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Männlichkeitsvorstellungen mit Macht-, Dominanz- und Besitzansprüchen sind eine zentrale Ursache von Gewalt an Frauen. Sie wurden in der Studie «Ursachen von Tötungsdelikten innerhalb der Partnerschaft» identifiziert. Mit einer Vertiefungsstudie sollen Massnahmen identifiziert werden, um durch die Einwirkung auf solche Männlichkeitsvorstellungen Gewalt zu verhindern. Diese Kenntnisse sind wichtig, um Finanzhilfen für gewaltpräventive Projekte möglichst gezielt auszurichten. Die Ergebnisse dieser Vertiefungsstudie sollen bekannt gemacht werden.

Ziel

Massnahmen sind identifiziert, mit welchen in der Schweiz auf gewaltbegünstigende Männlichkeitsvorstellungen von Macht-, Dominanz- und Besitzansprüchen eingewirkt werden kann, um damit eine gewaltpräventive Wirkung zu erzielen.

Federführend

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

SKHG, Delegierte NGO-Netzwerk Istanbul-Konvention

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

Ende 2022: Mandatserteilung Studie. 
Juni 2023: Erfüllung des Prüfauftrages aus dem Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 über Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya.
2024: Prüfung der Bekanntmachung der Resultate der Studie.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Veröffentlichung der Resultate der Studie

Weitere Grundlagen

Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 über Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya Präambel der Istanbul-Konvention

Ressourcen

Personelle und finanzielle Ressourcen im Rahmen des laufenden Budgets des EBG (keine zusätzlichen Ressourcen).


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt I. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Nicht betroffen