Studie und Bekanntmachung von Präventionsmassnahmen gegen gewaltbegünstigende Männlichkeitsvorstellungen
Inhalt
Männlichkeitsvorstellungen mit Macht-, Dominanz- und Besitzansprüchen sind eine zentrale Ursache von Gewalt an Frauen. Sie wurden in der Studie «Ursachen von Tötungsdelikten innerhalb der Partner/-innenschaft» identifiziert. Mit einer Vertiefungsstudie sollen Massnahmen identifiziert werden, um durch die Einwirkung auf solche Männlichkeitsvorstellungen Gewalt zu verhindern. Diese Kenntnisse sind wichtig, um gewaltpräventive Projekte möglichst gezielt auszugestalten. Die Ergebnisse dieser Vertiefungsstudie sollen bekannt gemacht werden.
Ziel
Massnahmen sind identifiziert, mit welchen in der Schweiz auf gewaltbegünstigende Männlichkeitsvorstellungen von Macht-, Dominanz- und Besitzansprüchen eingewirkt werden kann, um damit eine gewaltpräventive Wirkung zu erzielen.
Federführend
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner/-innen
SKHG, Delegierte NGO-Netzwerk Istanbul-Konvention
Status
Abgeschlossen
Umsetzungsstand
Die Studie wurde veröffentlicht : EBG Präventionsansätze gegen gewaltbegünstigende Männlichkeitsvorstellungen
Meilensteine / Zeitplan
Ende 2022: Mandatserteilung Studie.
Juni 2023: Erfüllung des Prüfauftrages aus dem Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 über Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya.
2024: Aktualisierung der Resultate der Vertiefungsstudie.
Anfang 2025: Publikation der aktualisierten Vertiefungsstudie
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
–
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Veröffentlichung der Resultate der Studie
Weitere Grundlagen
Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 über Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya
Präambel der Istanbul-Konvention
Ressourcen
Personelle und finanzielle Ressourcen im Rahmen des laufenden Budgets des EBG (keine zusätzlichen Ressourcen).
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt I. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Nicht betroffen