Massnahme NAP IK 11

Förderung von Projekten zu Gewaltlosigkeit und Gleichstellung von Mädchen und Jungen in der Schule sowie zur gewaltfreien Erziehung in der Familie

3.C.I.11. Förderung von Projekten zu Gewaltlosigkeit und Gleichstellung von Mädchen und Jungen in der Schule sowie zur gewaltfreien Erziehung in der Familie

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Erstellen der Ausgangslage (Factsheet) zu dieser Massnahme als Grundlage für das Projekt. Zusammenstellung von pädagogischen Materialien (z.B. Materialien von Kinderschutz Schweiz und Materialien einzelner Kantone) inkl. Verknüpfung mit den Lehrplanzielen und dem Alter der Schülerinnen und Schüler. Prüfen, ob geeignete Materialien in andere Landessprachen übersetzt werden können, z.B. die Materialien zur Gleichstellung L’école de l’égalité. Prüfen, wie der Zugang zu den Materialien für die Schulen in den Kantonen und Gemeinden erleichtert werden kann. Damit werden Schulbehörden und Lehrpersonen sensibilisiert, damit das Thema im Schulprogramm/Unterreicht präsent ist. Bei der Umsetzung wird auch ein interkultureller Ansatz beachtet.

Ziel

Lehrpersonen haben Materialien zu Gleichstellung der Geschlechter, Prävention von Partnerschaftsgewalt und weiteren Themen der Istanbul Konvention zur Verfügung und können diese im schulischen Alltag einsetzen. Schülerinnen und Schüler erleben während der obligatorischen Schulzeit lehrreiche und interessante Unterrichtseinheiten zu Formen und Auswirkungen von Gewalt und kennen Hilfsangebote. 

Federführend

Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG, Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK, Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten SKG

Partner

Education 21, kantonale Koordinationsstellen häusliche Gewalt.

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

September 2022: Projektskizze (Factsheet) zur Massnahme ist erstellt.
Januar 2023: Kick-off-Sitzung der Projektgruppe hat stattgefunden.

Meilensteine / Zeitplan

Mai / Juni 2023: Umfrage in den Kantonen, wo ähnliche Projekte angelaufen sind um Synergien zu nutzen.
Dezember 2023: Bestehende Materialien und Projekte sind zusammengestellt.
Ende 2025: Abschluss des Projekts.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Eine Zusammenstellung pädagogischer Materialien besteht. Prüfen von 1–2 Übersetzungen von pädagogischen Materialien in eine weitere Landesprache. Publikation dieser Übersicht z.B. in Form einer Information oder Empfehlung.

Weitere Grundlagen

SKHG: Bestandesaufnahme zur Istanbul-Konvention vom September 2018
Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021

Ressourcen

Ev. Recherche-Auftrag in Zusammenarbeit mit der SKG. Übersetzung, grafische Aufbereitung und Druck von Materialien in anderen Landessprachen benötigt zusätzliche Ressourcen. Arbeit der Projektgruppe im Rahmen der eigenen Stelle, Ressourcen der Koordinatorin SKHG.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt I. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Schulen in den Kantonen, Städten und Gemeinden profitieren von dieser Massnahme, da je nach Schule und Schulalter verschiedene Schulträger bestehen. Da in der SKG ebenfalls die Städte vertreten sind, sind diese an der Massnahme beteiligt.