Opferhilfe bekannter machen mit weiteren Kampagnen
Inhalt
Mehrsprachige Social-Media-Kampagne zur Bekanntmachung der Opferhilfe-Website mit Zielgruppe ältere Menschen und deren Umfeld.
Ziel
Insbesondere ältere Menschen und deren Umfeld sind über die Angebote der Opferhilfe informiert und nehmen diese bei Bedarf in Anspruch.
Federführend
Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK
Partner/-innen
Kantonale Opferberatungsstellen, Schweizerische Kriminalprävention SKP, Nationales Kompetenzzentrum Alter ohne Gewalt, Medien, Werbeagentur.
Status
Abgeschlossen
Umsetzungsstand
Dez. 2021 – Jan. 2022: Social-Media-Kampagne über den Jahreswechsel mit Rubrik für die Zielgruppe älterer Menschen. 1. Halbjahr 2023: Mitentwicklung bei der Kampagne «Gewalt im Alter» unter dem Lead der SKP (Mai 2023).
Dez. 2023: Mitunterstützung der Kampagne «Gewalt bei älteren Paaren» unter dem Lead der Haute Ecole de la Santé La Source (HES-SO), dem senior-lab und dem Kompetenzzentrum Alter ohne Gewalt.
Mitte bis Ende Februar 2024: Lancierung erneute Online-Kampagne «Gewalt im Alter» zur Bekanntmachung der Opferhilfe mit Fokus auf ältere Menschen
Meilensteine / Zeitplan
1. Halbjahr 2023: Detailplanung
August 2023: Gesuchseingabe um Finanzhilfen beim EBG.
November 2023: Gutheissung des Finanzhilfegesuchs durch das EBG
Mitte Februar 2024: Lancierung der neuen Kampagne «Gewalt im Alter».
Ende Februar 2024: Abschluss der Kampagne
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
–
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Anzahl erreichte Personen, Anzahl Webseite-Besucher, Anzahl Klicks, Anzahl Beitragsreaktionen, Verweildauer.
Weitere Grundlagen
Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021
Ressourcen
Kampagne wird finanziert durch Mittel des GS SODK. Zudem folgt ein Antrag für Finanzhilfen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt I. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Verbreitung der Kampagnenmaterialien in den kantonalen und kommunalen Netzwerken.