Schutz der persönlichen Integrität in der Verwaltung
Inhalt
Bestehenden Präventions-, Sensibilisierung- und Interventionsmechanismen zum Schutz der persönlichen und sexuellen Integrität werden weiterentwickelt, sodass sie alle städtischen Mitarbeitenden erreichen und zu ihrem Schutz effektiv angewendet werden.
Ziel
Das städtischen Präventions- und Interventionssystem ist so weiterentwickelt, dass die Stadtverwaltung Winterthur mit ihrer Null-Toleranz einerseits ihre Mitarbeitenden vor Diskriminierung, Belästigung, Mobbing oder anderem unangemessenem Verhalten schützt. Ebenso ermutigt sie ihre Mitarbeiter:innen, unangemessenes Verhalten nicht zu tolerieren und aktiv dagegen vorzugehen. Sie befähigt die Vorgesetzten, ihre Fürsorgepflicht wahrzunehmen.
Federführend
Stadt Winterthur
Partner/-innen
Personaldienste, Mitarbeitendenberatung
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Meilensteine / Zeitplan
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Gleichstellungsgesetz, Bundesverfassung
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Indikatoren / quantitative Ziele
Weitere Grundlagen
Personalstatut, Diversity-Strategie
Ressourcen
Handlungsfeld
Diskriminierung Massnahmen der Gemeinden und Städte