Massnahme 4.5.V.22

Schutz der persönlichen Integrität in der Verwaltung

4.5.V.22.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Bestehenden Präventions-, Sensibilisierung- und Interventionsmechanismen zum Schutz der persönlichen und sexuellen Integrität werden weiterentwickelt, sodass sie alle städtischen Mitarbeitenden erreichen und zu ihrem Schutz effektiv angewendet werden.

Ziel

Das städtischen Präventions- und Interventionssystem ist so weiterentwickelt, dass die Stadtverwaltung Winterthur mit ihrer Null-Toleranz einerseits ihre Mitarbeitenden vor Diskriminierung, Belästigung, Mobbing oder anderem unangemessenem Verhalten schützt. Ebenso ermutigt sie ihre Mitarbeiter:innen, unangemessenes Verhalten nicht zu tolerieren und aktiv dagegen vorzugehen. Sie befähigt die Vorgesetzten, ihre Fürsorgepflicht wahrzunehmen.

Federführend

Stadt Winterthur

Partner/-innen

Personaldienste, Mitarbeitendenberatung

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gleichstellungsgesetz, Bundesverfassung

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Indikatoren / quantitative Ziele

Weitere Grundlagen

Personalstatut, Diversity-Strategie

Ressourcen


Handlungsfeld

Diskriminierung Massnahmen der Gemeinden und Städte

Inwiefern sind Bund, Kantone oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?