Massnahme 4.4.F.8

Erarbeitung und Implementierung einer kantonalen Gleichstellungsstrategie

4.4.F.8.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Kantonale Gleichstellungsstrategie und Massnahmen derselben unter Abgleich mit der Gleichstellungsstrategie 2030.

Ziel

Die kantonale Gleichstellungstrategie legt Ziele fest und zeigt, wie diese erreicht werden sollen. Darüber hinaus setzen die Massnahmen bereits bei der Verhütung und nicht erst bei der Bekämpfung von Gewalt an: Die Rolle von Geschlechterstereotypen und der Zusammenhang mit der Gleichstellung werden erkannt und adressiert.

Federführend

Schaffhausen SH

Partner/-innen

Arbeitsgruppe, Kommission für Gleichberechtigung

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

Massnahme wurde verabschiedet (im Rahmen des kantonalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention). 

Meilensteine / Zeitplan

2. Hälfte 2022: Massnahme wurde durch den Regierungsrat verabschiedet;
2024: Erarbeitung der Gleichstellungsstrategie in der Arbeitsgruppe anschliessend an die Bestandesaufnahme Gleichstellung. Erste Hälfte
2025: Vernehmlassung der Gleichstellungsstrategie.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gleichstellungsgesetz

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Tbd

Indikatoren / quantitative Ziele

Bestandesanalyse, Gleichstellungsstrategie/Aktionsplan Gleichstellung

Weitere Grundlagen

Istanbul-Konvention, Bestandesaufnahme, Gleichstellungs-strategie 2030, kantonaler Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Ressourcen

Personelle Ressourcen der beteiligten Stellen, zusätzlicher Finanzbedarf in Abhängigkeit der getroffenen Massnahmen zu klären.


Handlungsfeld

Diskriminierung Strategie / Aktionsplan / Gesetz gegen Diskriminierung

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Tbd