Massnahme 4.4.F.7

Bestandesaufnahme der Gleichstellung

4.4.F.7.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Bestandesaufnahme der Gleichstellung und Massnahmen derselben unter Abgleich mit der Gleichstellungsstrategie 2030.

Ziel

Massnahmen setzen bereits bei der Verhütung und nicht erst bei der Bekämpfung von Gewalt an: Die Rolle von Ge-schlechterstereotypen und der Zusammenhang mit der Gleichstellung werden erkannt und adressiert.

Federführend

Schaffhausen SH

Partner

Arbeitsgruppe, Kommission für Gleichberechtigung

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

Massnahme wurde verabschiedet (im Rahmen des kantonalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention). 

Meilensteine / Zeitplan

2. Hälfte 2022: Massnahme wurde vom Regierungsrat verabschiedet; 1. Hälfte 2023: Einberufung einer Arbeitsgruppe, Erhebung der IST Situation im Themenfeld Gleichstellung im Kanton durch die Fachstelle für Gleichstellung, Gewaltprävention und Gewalt-schutz. 2024: Gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe erarbeitet die Fachstelle einen SOLL-Zustand


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gleichstellungsgesetz

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Tbd

Indikatoren / quantitative Ziele

Bestandesanalyse, Gleichstellungsstrategie/Aktionsplan Gleichstellung

Weitere Grundlagen

Istanbul-Konvention, Bestandesaufnahme, Gleichstellungs-strategie 2030, kantonaler Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Ressourcen

Personelle Ressourcen der beteiligten Stellen, zusätzlicher Finanzbedarf in Abhängigkeit der getroffenen Massnahmen zu klären.


Handlungsfeld

Diskriminierung Strategie / Aktionsplan / Gesetz gegen Diskriminierung

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Tbd