Massnahme 4.4.F.11

Gleichstellungsplan Kanton Basel-Stadt

4.4.F.11.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Erarbeitung und Umsetzung eines Gleichstellungsplans 2024 – 2027 für den Kanton Basel-Stadt. Schwerpunktsetzung durch den Regierungsrat anhand von sechs Handlungsfeldern. Entwicklung von Prioritäten und längerfristigen Zielen für die Gleichstellungsarbeit der Verwaltung, Erarbeitung von Massnahmen gemeinsam mit den Departementen. Einbezug der zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Entwicklungsprozess.

Ziel

Förderung der Gleichstellung im Kanton Basel-Stadt durch die Setzung von strategischen Schwerpunkten, Zielen und Entwicklung von Massnahmen, deren Umsetzung in vier Jahren überprüft wird.
Verankerung der Gleichstellung als Querschnittsaufgabe in allen Departementen.

Federführend

Kanton Basel-Stadt BS

Partner/-innen

Alle sieben Departemente der kantonalen Verwaltung BS

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

Der Gleichstellungsplan befindet sich in Erarbeitung und wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 vom Regierungsrat verabschiedet. 

Meilensteine / Zeitplan

Schwerpunktsetzung durch den Regierungsrat: Juli 2023. Verabschiedung Gleichstellungsplan: Frühjahr 2024. Umsetzung der Massnahmen: bis Ende 2027. Schlussbericht: per Ende 2027.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Die Verankerung der Querschnittsaufgabe, die Berichterstattungen an den Grossen Rat zu den Schwerpunkten und zur Umsetzung der Massnahmen sind im kantonalen Gleichstellungsgesetz, das im Januar 2024 im Grossen Rat beraten wird, geregelt.

Indikatoren / quantitative Ziele

Jährliches internes Monitoring. Schlussbericht per Ende 2027.

Weitere Grundlagen

Ressourcen


Handlungsfeld

Diskriminierung Strategie / Aktionsplan / Gesetz gegen Diskriminierung

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Nicht betroffen