Gleichstellungsplan Kanton Basel-Stadt
Inhalt
Erarbeitung und Umsetzung eines Gleichstellungsplans 2024 – 2027 für den Kanton Basel-Stadt. Schwerpunktsetzung durch den Regierungsrat anhand von sechs Handlungsfeldern. Entwicklung von Prioritäten und längerfristigen Zielen für die Gleichstellungsarbeit der Verwaltung, Erarbeitung von Massnahmen gemeinsam mit den Departementen. Einbezug der zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Entwicklungsprozess.
Ziel
Förderung der Gleichstellung im Kanton Basel-Stadt durch die Setzung von strategischen Schwerpunkten, Zielen und Entwicklung von Massnahmen, deren Umsetzung in vier Jahren überprüft wird.
Verankerung der Gleichstellung als Querschnittsaufgabe in allen Departementen.
Federführend
Kanton Basel-Stadt BS
Partner/-innen
Alle sieben Departemente der kantonalen Verwaltung BS
Status
Initialisiert
Umsetzungsstand
Der Gleichstellungsplan befindet sich in Erarbeitung und wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 vom Regierungsrat verabschiedet.
Meilensteine / Zeitplan
Schwerpunktsetzung durch den Regierungsrat: Juli 2023. Verabschiedung Gleichstellungsplan: Frühjahr 2024. Umsetzung der Massnahmen: bis Ende 2027. Schlussbericht: per Ende 2027.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Die Verankerung der Querschnittsaufgabe, die Berichterstattungen an den Grossen Rat zu den Schwerpunkten und zur Umsetzung der Massnahmen sind im kantonalen Gleichstellungsgesetz, das im Januar 2024 im Grossen Rat beraten wird, geregelt.
Indikatoren / quantitative Ziele
Jährliches internes Monitoring. Schlussbericht per Ende 2027.
Weitere Grundlagen
Ressourcen
Handlungsfeld
Diskriminierung Strategie / Aktionsplan / Gesetz gegen Diskriminierung
Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Nicht betroffen