Erweiterung des Gleichstellungsauftrages auf LGBTIQ-Personen
Inhalt
Der Kanton Basel-Stadt erweitert den Gleichstellungsauftrag auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt mit einer neuen gesetzlichen Grundlage.
Ziel
Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung
Federführend
Kanton Basel-Stadt BS
Partner/-innen
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Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Das neue kantonale Gleichstellungsgesetz, das den Gleichstellungsauftrag auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erweitert, wurde im Januar 2024 vom Grossen Rat verabschiedet. Das Gesetz tritt voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft.
Meilensteine / Zeitplan
Anfang 2025: Das Kantonale Gleichstellungsgesetz tritt in Kraft, Aufbau des neuen Fachbereichs LGBTIQ und Vergabe von Fördergeldern für Projekte und Angebote zur Unterstützung und Gleichstellung von LGBTIQ-Personen.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Kantonales Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung (Kantonales Gleichstellungsgesetz)
Indikatoren / quantitative Ziele
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Weitere Grundlagen
Weitere Grundlagen Beschluss des Grossen Rates vom 15. November 2017 zur Überweisung des Anzuges Nora Bertschi und Konsorten betreffend die Gleichstellung von Menschen unabhängig ihrer sexuellen Orientierung (Beschluss Nr. 17/46/32G )
Ratschlag des Regierungsrats vom 25. Mai 2022 (RRB Nr. 22/17/80 vom 24.5.22)
Der Grosse Rat hat dem neuen Kantonalen Gleichstellungsgesetz (KGlG) am 10. Januar 2024 zugestimmt.
Ressourcen
160’000 CHF für Staatsbeiträge
100'000 CHF für Projektförderungen (befristet)
80% Stelle (davon 30% befristet) und 20'000 CHF Sachmittel
Handlungsfeld
Diskriminierung Strategie / Aktionsplan / Gesetz gegen Diskriminierung
Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Nicht betroffen