Erweiterung des Gleichstellungsauftrages auf LGBTI-Menschen
Inhalt
Der Kanton Basel-Stadt erweitert explizit den Gleichstellungsauftrag auf LGBTI-Menschen und schafft eine gesetzliche Grundlage dazu. Im neuen Kantonalen Gleichstellungsgesetz wird ein umfassender Geschlechterbegriff definiert. Zudem regelt das Gesetz die Pflichten und Aufgaben der Verwaltung in diesem Bereich.
Ziel
Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung von LGBTI-Menschen
Federführend
Kanton Basel-Stadt BS
Partner
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Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Parlamentarische Beratung des Gesetzes
Meilensteine / Zeitplan
Öffentliche Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf : Herbst 2021
Parlamentarische Beratung und Verabschiedung im Grossen Rat: ca. Sommer 2022
Aufbau eines neuen Fachbereichs LGBTI: nach Verabschiedung im Grossen Rat
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Kantonales Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung (Kantonales Gleichstellungsgesetz)
Indikatoren / quantitative Ziele
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Weitere Grundlagen
Beschluss des Grossen Rates vom 15. November 2017 zur Überweisung des Anzuges Nora Bertschi und Konsorten betreffend die Gleichstellung von Menschen unabhängig ihrer sexuellen Orientierung (Beschluss Nr. 17/46/32G )
Ressourcen
Noch offen
Handlungsfeld
Diskriminierung Strategie / Aktionsplan / Gesetz gegen Diskriminierung
Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
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