Massnahme 4.4.F.1

Erweiterung des Gleichstellungsauftrages auf LGBTI-Menschen

4.4.F.1. Basel-Stadt: Erweiterung des Gleichstellungsauftrages auf LGBTI-Menschen

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Kanton Basel-Stadt erweitert explizit den Gleichstellungsauftrag auf LGBTI-Menschen und schafft eine gesetzliche Grundlage dazu. Im neuen Kantonalen Gleichstellungsgesetz wird ein umfassender Geschlechterbegriff definiert. Zudem regelt das Gesetz die Pflichten und Aufgaben der Verwaltung in diesem Bereich.

Ziel

Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung von LGBTI-Menschen

Federführend

Kanton Basel-Stadt BS

Partner

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Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Parlamentarische Beratung des Gesetzes

Meilensteine / Zeitplan

Öffentliche Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf : Herbst 2021
Parlamentarische Beratung und Verabschiedung im Grossen Rat: ca. Sommer 2022
Aufbau eines neuen Fachbereichs LGBTI: nach Verabschiedung im Grossen Rat


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Kantonales Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung (Kantonales Gleichstellungsgesetz)

Indikatoren / quantitative Ziele

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Weitere Grundlagen

Beschluss des Grossen Rates vom 15. November 2017 zur Überweisung des Anzuges Nora Bertschi und Konsorten betreffend die Gleichstellung von Menschen unabhängig ihrer sexuellen Orientierung (Beschluss Nr. 17/46/32G )

Ressourcen

Noch offen


Handlungsfeld

Diskriminierung Strategie / Aktionsplan / Gesetz gegen Diskriminierung

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

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