Erweiterung des Gleichstellungsauftrages auf LGBTIQ-Personen
Inhalt
Der Kanton Basel-Stadt erweitert den Gleichstellungsauftrag auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt mit einer neuen gesetzlichen Grundlage.
Ziel
Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung
Federführend
Kanton Basel-Stadt BS
Partner/-innen
-
Status
Initialisiert
Umsetzungsstand
Der Entwurf des neuen kantonalen Gleichstellungsgesetzes, das den Gleichstellungsauftrag auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erweitert, wird im Januar 2024 im Grossen Rat beraten.
Meilensteine / Zeitplan
Parlamentarische Beratung und Verabschiedung im Grossen Rat: Januar 2024
Aufbau des neuen Fachbereichs LGBTI: nach in Krafttreten des neuen Gesetzes
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Kantonales Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung (Kantonales Gleichstellungsgesetz)
Indikatoren / quantitative Ziele
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Weitere Grundlagen
Beschluss des Grossen Rates vom 15. November 2017 zur Überweisung des Anzuges Nora Bertschi und Konsorten betreffend die Gleichstellung von Menschen unabhängig ihrer sexuellen Orientierung (Beschluss Nr. 17/46/32G )
Ratschlag des Regierungsrats vom 25. Mai 2022 (RRB Nr. 22/17/80 vom 24.5.22)
Ressourcen
Noch nicht spezifiziert
Handlungsfeld
Diskriminierung Strategie / Aktionsplan / Gesetz gegen Diskriminierung
Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Nicht betroffen