Massnahme 4.4.F.1

Erweiterung des Gleichstellungsauftrages auf LGBTIQ-Personen

4.4.F.1. Basel-Stadt: Erweiterung des Gleichstellungsauftrages auf LGBTIQ-Personen

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Kanton Basel-Stadt erweitert den Gleichstellungsauftrag auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt mit einer neuen gesetzlichen Grundlage.

Ziel

Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung

Federführend

Kanton Basel-Stadt BS

Partner/-innen

-

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Das neue kantonale Gleichstellungsgesetz, das den Gleichstellungsauftrag auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erweitert, wurde im Januar 2024 vom Grossen Rat verabschiedet. Das Gesetz tritt  voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft. 

Meilensteine / Zeitplan

Anfang 2025: Das Kantonale Gleichstellungsgesetz tritt in Kraft, Aufbau des neuen Fachbereichs LGBTIQ und Vergabe von Fördergeldern für Projekte und Angebote zur Unterstützung und Gleichstellung von LGBTIQ-Personen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Kantonales Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung (Kantonales Gleichstellungsgesetz)

Indikatoren / quantitative Ziele

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Weitere Grundlagen

Weitere Grundlagen Beschluss des Grossen Rates vom 15. November 2017 zur Überweisung des Anzuges Nora Bertschi und Konsorten betreffend die Gleichstellung von Menschen unabhängig ihrer sexuellen Orientierung (Beschluss Nr. 17/46/32G )
Ratschlag des Regierungsrats vom 25. Mai 2022 (RRB Nr. 22/17/80 vom 24.5.22)
Der Grosse Rat hat dem neuen Kantonalen Gleichstellungsgesetz (KGlG) am 10. Januar 2024 zugestimmt.

Ressourcen

160’000 CHF für Staatsbeiträge
100'000 CHF für Projektförderungen (befristet)
80% Stelle (davon 30% befristet) und 20'000 CHF Sachmittel


Handlungsfeld

Diskriminierung Strategie / Aktionsplan / Gesetz gegen Diskriminierung

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Nicht betroffen