Massnahme 4.4.F.1

Erweiterung des Gleichstellungsauftrages auf LGBTIQ-Personen

4.4.F.1. Basel-Stadt: Erweiterung des Gleichstellungsauftrages auf LGBTIQ-Personen

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Kanton Basel-Stadt erweitert den Gleichstellungsauftrag auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt mit einer neuen gesetzlichen Grundlage.

Ziel

Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung

Federführend

Kanton Basel-Stadt BS

Partner/-innen

-

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

Der Entwurf des neuen kantonalen Gleichstellungsgesetzes, das den Gleichstellungsauftrag auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erweitert, wird im Januar 2024 im Grossen Rat beraten. 

Meilensteine / Zeitplan

Parlamentarische Beratung und Verabschiedung im Grossen Rat: Januar 2024
Aufbau des neuen Fachbereichs LGBTI: nach in Krafttreten des neuen Gesetzes


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

---

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Kantonales Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung (Kantonales Gleichstellungsgesetz)

Indikatoren / quantitative Ziele

---

Weitere Grundlagen

Beschluss des Grossen Rates vom 15. November 2017 zur Überweisung des Anzuges Nora Bertschi und Konsorten betreffend die Gleichstellung von Menschen unabhängig ihrer sexuellen Orientierung (Beschluss Nr. 17/46/32G )
Ratschlag des Regierungsrats vom 25. Mai 2022 (RRB Nr. 22/17/80 vom 24.5.22)

Ressourcen

Noch nicht spezifiziert


Handlungsfeld

Diskriminierung Strategie / Aktionsplan / Gesetz gegen Diskriminierung

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Nicht betroffen