Der Kanton Basel-Landschaft setzt geschlechtergerechte Sprache um
Inhalt
Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern muss in allen Texten der kantonalen Verwaltung berücksichtigt werden. Die «Schreibweisen für die kantonale Verwaltung» fassen in einem eigenen Kapitel die wichtigsten Regeln zusammen (https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/besondere-behorden/landeskanzlei/kommunikation/pdf-kommunikation).
Interessierten ausserhalb der Verwaltung steht der Leitfaden «Sprache für alle» der Fachstelle für Gleichstellung zur Verfügung (https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/finanz-und-kirchendirektion/gleichstellung-bl/fachstelle-gleichstellung-fuer-frauen-und-maenner/sprache-kultur/geschlechtergerechte-sprache) sowie ein Kurs zur geschlechtergerechten Sprache. Die Fachstelle bietet zudem Beratung an und informiert über die Webseite und Newsletter.
Ziel
Diskriminierungsfreie und präzise Sprache.
Federführend
Kanton Basel Land BL
Partner/-innen
Kanton Basel-Landschaft, alle Direktionen und Behörden
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Einführung eines Kurses zu geschlechtergerechter Sprache 2024.
Meilensteine / Zeitplan
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Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
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Weitere Grundlagen
RRB zu den Schreibweisen der kantonalen Verwaltung
Ressourcen
Die Ressourcen für die Umsetzung der Massnahme werden aus dem bestehenden Budget finanziert
Handlungsfeld
Diskriminierung Gendergerechte Sprache
Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Die Massnahme hat keine direkten Auswirkungen auf Bund, Städte oder Gemeinden.