Massnahme 4.4.D.1

Der Kanton Basel-Landschaft setzt geschlechtergerechte Sprache um

4.4.D.1. Der Kanton Basel-Landschaft setzt geschlechtergerechte Sprache um

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern muss in allen Texten der kantonalen Verwaltung berücksichtigt werden. Die «Schreibweisen für die kantonale Verwaltung» fassen in einem eigenen Kapitel die wichtigsten Regeln zusammen (https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/besondere-behorden/landeskanzlei/kommunikation/pdf-kommunikation).
Interessierten ausserhalb der Verwaltung steht der Leitfaden «Sprache für alle» der Fachstelle für Gleichstellung zur Verfügung (https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/finanz-und-kirchendirektion/gleichstellung-bl/kultur/sprache). Die Fachstelle bietet zudem Beratung an und informiert über die Webseite und Newsletter.

Ziel

Diskriminierungsfreie und präzise Sprache.

Federführend

Kanton Basel Land BL

Partner/-innen

Kanton Basel-Landschaft, alle Direktionen und Behörden

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

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Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

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Weitere Grundlagen

RRB zu den Schreibweisen der kantonalen Verwaltung

Ressourcen

Die Ressourcen für die Umsetzung der Massnahme werden aus dem bestehenden Budget finanziert


Handlungsfeld

Diskriminierung Gendergerechte Sprache

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Massnahme hat keine direkten Auswirkungen auf Bund, Städte oder Gemeinden.