Massnahme 4.4.C.8

Bekämpfung von Hasskriminalität

4.4.C.8.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Einführung von Massnahmen gegen Hasskriminalität (u.a. gegen LGBTIQ-Personen). Dazu zählen der Austausch der Kantonspolizei Aargau mit Interessengruppen, Präventionsmassnahmen und Weiterbildung der Mitarbeitenden zum Erkennen von Hasskriminalität und zur Bearbeitung derselben. Auch werden seit 2023 über das Einsatzleitsystem der Kantonspolizei Aargau Hate-Crime-Delikte erfasst und so die notwendige Datengrundlage geschaffen, die eine Beobachtung der Entwicklung ermöglicht. Die Daten werden auch im Jahresbericht Polizeiliche Sicherheit veröffentlicht.

Ziel

Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Polizei bezüglich Erkennen und Bearbeiten von Hate-Crime-Fällen; Aufklärung über Hate-Crime und Verhinderung von Hate-Crime-Delikten in der Bevölkerung; Beobachtung der Entwicklung der Anzahl Fälle von Hasskriminalität

Federführend

Kanton Aargau AG

Partner/-innen

Interessengruppen der LGBTIQ-Gemeinschaft

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Verfassung des Kantons Aargau, Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Indikatoren / quantitative Ziele

Weitere Grundlagen

19.95 Postulat Florian Vock vom 07.05.2019 betreffend polizeiliche Erfassung von LGBTI-feindlicher Gewalt sowie Entgegennahme und Begründung des Regierungsrates vom 02.07.2019

Ressourcen


Handlungsfeld

Diskriminierung Sensibilisierung der Bevölkerung für sexuelle Belästigung und Diskriminierung

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?