Bekämpfung von Hasskriminalität
Inhalt
Einführung von Massnahmen gegen Hasskriminalität (u.a. gegen LGBTIQ-Personen). Dazu zählen der Austausch der Kantonspolizei Aargau mit Interessengruppen, Präventionsmassnahmen und Weiterbildung der Mitarbeitenden zum Erkennen von Hasskriminalität und zur Bearbeitung derselben. Auch werden seit 2023 über das Einsatzleitsystem der Kantonspolizei Aargau Hate-Crime-Delikte erfasst und so die notwendige Datengrundlage geschaffen, die eine Beobachtung der Entwicklung ermöglicht. Die Daten werden auch im Jahresbericht Polizeiliche Sicherheit veröffentlicht.
Ziel
Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Polizei bezüglich Erkennen und Bearbeiten von Hate-Crime-Fällen; Aufklärung über Hate-Crime und Verhinderung von Hate-Crime-Delikten in der Bevölkerung; Beobachtung der Entwicklung der Anzahl Fälle von Hasskriminalität
Federführend
Kanton Aargau AG
Partner/-innen
Interessengruppen der LGBTIQ-Gemeinschaft
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Meilensteine / Zeitplan
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Verfassung des Kantons Aargau, Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB)
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Indikatoren / quantitative Ziele
Weitere Grundlagen
19.95 Postulat Florian Vock vom 07.05.2019 betreffend polizeiliche Erfassung von LGBTI-feindlicher Gewalt sowie Entgegennahme und Begründung des Regierungsrates vom 02.07.2019
Ressourcen
Handlungsfeld
Diskriminierung Sensibilisierung der Bevölkerung für sexuelle Belästigung und Diskriminierung