Massnahme 4.4.C.1

Sensibilisierung der Bevölkerung mit der Kampagne «Kein Platz für Sexismus» für sexuelle und sexistische Belästigung im öffentlichen Raum

4.4.C.1. Appenzell Ausserrhoden sensibilisiert die Ausserrhoder Bevölkerung mit der Kampagne «Kein Platz für Sexismus» für sexuelle und sexistische Belästigung im öffentlichen Raum und setzt damit ein klares Zeichen gegen Alltagssexismus.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Eine überregionale Kampagne setzt ein klares Zeichen gegen sexuelle und sexistische Belästigungen im öffentlichen Raum.
Die breite Öffentlichkeit/die Gesellschaft soll die Thematik wahrnehmen und für diese sensibilisiert werden. Sexuelle und sexistische Verhaltensweisen, die tagtäglich passieren und nicht selten als «harmlos» und/oder «tolerierbar» eingestuft werden, sollen sichtbar gemacht und reflektiert werden.
Um die Sensibilisierungskampagne gezielt auf die Ausserrhoder Bevölkerung abstimmen und passgenaue Massnahmen treffen zu können, wird im Vorfeld eine öffentliche Umfrage durchgeführt.

Ziel

Mit der Kampagne «Kein Platz für Sexismus» soll der öffentliche Raum allen Bewohnerinnen und Bewohnern unabhängig von ihrem Geschlecht, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, der Hautfarbe, ob mit oder ohne Behinderung, gleichermassen zur Verfügung stehen.

Federführend

Kanton Appenzell Ausserrhoden AR

Partner/-innen

Kanton St.Gallen, Fürstentum Lichtenstein

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Diverse Kampagnen und Produkte sind initiiert.

Meilensteine / Zeitplan

Laufzeit: 2021 – 2023
Lancierung Umfrage: ab Juni 2021
Öffentliche Kampagne: 2022 und 2023


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Umsetzung im Rahmen der Istanbulkonvention

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

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Weitere Grundlagen

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Ressourcen

- Umsetzung im Rahmen der ständigen Aufgaben
- Nutzen gemeinsamer Fördermittel mit dem Kanton St.Gallen und dem Fürstentum Lichtenstein


Handlungsfeld

Diskriminierung Sensibilisierung der Bevölkerung für sexuelle Belästigung und Diskriminierung

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Kooperation mit Wirtschaftsverbänden und kantonalen bzw. kommunalen sozialen Einrichtungen