Der Kanton Basel-Landschaft engagiert sich für den Schutz vor sexueller Belästigung
Inhalt
Der Kanton stellt intern Vertrauenspersonen zum Schutz der sexuellen Integrität zur Verfügung, die regelmässig weitergebildet werden, ausserdem steht eine Kommission bereit für Untersuchungen von Fällen sexueller Belästigung.
Gleichstellung BL sensibilisiert Kader-Mitarbeitende zu sexueller Belästigung.
Gleichstellung BL überarbeitet Broschüren zu sexueller Belästigung, stellt sie öffentlich zur Verfügung und bewirbt sie sowie geeignete Materialien Dritter regelmässig.
Gleichstellung BL verteilt Broschüre an Jugendliche flächendeckend und jährlich an 1. Klassen der Sekundarstufen I und II.
Ziel
Der Kanton schützt seine eigenen Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung und bestärkt öffentlich zu Prävention und Schutz.
Federführend
Kanton Basel Land BL
Partner/-innen
Kanton Basel-Landschaft, alle Direktionen und Behörden
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Broschüren, Unterlagen und interne Prozesse werden aktuell geprüft, angepasst und aktualisiert.
Meilensteine / Zeitplan
Jährliche Weiterbildung der Vertrauenspersonen;
Inputs diverse Zielgruppen;
regelmässige Updates auf Website und in Newsletter und auf Social Media;
Verteilung der Broschüre an alle Jugendliche in der 1. Klasse der Sekundarschulen I und II.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
---
Indikatoren / quantitative Ziele
Durchführung der Weiterbildungen für Vertrauenspersonen;
Durchführung Input an Kader-Mitarbeitende;
Anzahl der mit Broschüre belieferten Jugendlichen
Weitere Grundlagen
Verbreitung der Broschüre für Jugendliche : Bericht zum Projekt «Istanbul-Konvention, Massnahmen zur Umsetzung, erste Phase»
Ressourcen
Die Ressourcen für die Umsetzung der Massnahme werden aus dem bestehenden Budget der Fachstelle für Gleichstellung finanziert.
Handlungsfeld
Diskriminierung Schutz und Schulung zum Thema sexuelle Belästigung und Diskriminierung innerhalb der Verwaltung
Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Die Massnahme hat keine direkten Auswirkungen auf Bund, Städte oder Gemeinden.