Massnahme 4.4.B.1

Der Kanton Basel-Landschaft engagiert sich für den Schutz vor sexueller Belästigung

4.4.B.1. Der Kanton Basel-Landschaft engagiert sich für den Schutz vor sexueller Belästigung

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Kanton stellt intern Vertrauenspersonen zum Schutz der sexuellen Integrität zur Verfügung, die regelmässig weitergebildet werden, ausserdem steht eine Kommission bereit für Untersuchungen von Fällen sexueller Belästigung.
Gleichstellung BL sensibilisiert Kader-Mitarbeitende zu sexueller Belästigung.
Gleichstellung BL stellt öffentlich Broschüren zu sexueller Belästigung zur Verfügung und bewirbt sie sowie geeignete Materialien Dritter regelmässig.
Gleichstellung BL legt Broschüre an Jugendliche zielgruppen-gerecht neu auf und verteilt sie neu flächendeckend und jährlich an 1. Klassen der Sekundarstufen I und II.

Ziel

Der Kanton schützt seine eigenen Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung und bestärkt öffentlich zu Prävention und Schutz.

Federführend

Kanton Basel Land BL

Partner/-innen

Kanton Basel-Landschaft, alle Direktionen und Behörden

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

Jährliche Weiterbildung der Vertrauenspersonen;
Inputs diverse Zielgruppen;
regelmässige Updates auf Website und in Newsletter und auf Social Media;
Verteilung der Broschüre an alle Jugendliche in der 1. Klasse der Sekundarschulen I und II.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Durchführung der Weiterbildungen für Vertrauenspersonen;
Durchführung Input an Kader-Mitarbeitende;
Anzahl der mit Broschüre belieferten Jugendlichen

Weitere Grundlagen

Verbreitung der Broschüre für Jugendliche : Bericht zum Projekt «Istanbul-Konvention, Massnahmen zur Umsetzung, erste Phase»

Ressourcen

Die Ressourcen für die Umsetzung der Massnahme werden aus dem bestehenden Budget der Fachstelle für Gleichstellung finanziert.


Handlungsfeld

Diskriminierung Schutz und Schulung zum Thema sexuelle Belästigung und Diskriminierung innerhalb der Verwaltung

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Massnahme hat keine direkten Auswirkungen auf Bund, Städte oder Gemeinden.