Massnahme 4.4.A.4

Präventionsangebot «KMU konkret+»

4.4.A.4.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

KMU konkret+ ist ein Präventions- und Beratungsangebot zu sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz. Es ist spezifisch auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten.

Ziel

KMU konkret+ unterstützt Unternehmen dabei, ein respektvolles Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten – mit Schulungen, Beratungen sowie klaren Standards zum Umgang mit sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz.
Alle KMU in der Deutschschweiz können vom Angebot profitieren. Es umfasst:
- Präventive Schulungseinheiten mit Theaterszenen
- Erarbeitung oder Überprüfung des betriebsinternen Reglements
- Vorgehensberatung bei konkreten Fällen von sexueller/sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz

Federführend

Kanton St. Gallen SG

Partner/-innen

Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich, Abteilung Chancengleichheit des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Fachstelle Gleichstellung des Kantons Zürich, Fachstelle Gleichstellung des Kantons Basel-Stadt, Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer des Kantons Basel-Landschaft, Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern, Dienste Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern, Fachstelle Gleichstellung der Stadt Luzern, mit finanzieller Projektunterstützung durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Das Präventionsangebot «KMU konkret+» wird weiterhin im Kanton St.Gallen angeboten.

Meilensteine / Zeitplan

Lancierung: Herbst/Winter 2022
Erste Durchführungen: 2023


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art. 4 und Art. 5 Abs. 3 Gleichstellungsgesetz
Art. 6 Abs. 1 Arbeitsgesetz
Art. 328 Obligationenrecht

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Indikatoren / quantitative Ziele

Weitere Grundlagen

Ressourcen

Fördermittel des EBG
Umsetzung im Rahmen des Aktionsplanes der kantonalen Gleichstellungsförderung


Handlungsfeld

Diskriminierung Sensibilisierung für sexuelle Belästigung in den Unternehmen

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?