Massnahme 4.4.A.3

Null-Toleranz bei sexueller Belästigung

4.4.A.3.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bedeuten eine grosse Herausforderung für die Betroffenen und fürs Umfeld. Bei der Bearbeitung bestehen verschiedene Anforderungen: Persönlichkeits- und Datenschutz, Verhältnismässigkeit von arbeitsrechtlichen Massnahmen, Opferschutz im psychologischen Sinn, Wirkung aufs Team,
Die Player (Vorgesetzte, HR-Fachpersonen, Vertrauenspersonen), die bei einer sexuellen Belästigung angesprochen werden können, sind sensibilisiert und es gibt einen Leitfaden zum Vorgehen und zur Kommunikation im Umfeld.

Ziel

Schärfung der 'Null-Toleranz' bei sexueller Belästigung (§§ 210 ff. GAV)

Federführend

Solothurn SO

Partner/-innen

Personalamt

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

- Leitfaden für Vorgesetzte erstellen bis 2024
- Sensibilisierungs- und Informationskampagne für Mitarbeitende


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

§§ 210 ff. GAV

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

- Anzahl Anfragen bei Beratungsangeboten
- Anzahl HR-Fälle (personalrechtliche Konsequenzen)

Weitere Grundlagen

Ressourcen

Arbeitsgruppe Kommission zur Förderung der Chancengleichheit


Handlungsfeld

Diskriminierung Sensibilisierung für sexuelle Belästigung in den Unternehmen

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?