Null-Toleranz bei sexueller Belästigung
Inhalt
Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bedeuten eine grosse Herausforderung für die Betroffenen und fürs Umfeld. Bei der Bearbeitung bestehen verschiedene Anforderungen: Persönlichkeits- und Datenschutz, Verhältnismässigkeit von arbeitsrechtlichen Massnahmen, Opferschutz im psychologischen Sinn, Wirkung aufs Team,
Die Player (Vorgesetzte, HR-Fachpersonen, Vertrauenspersonen), die bei einer sexuellen Belästigung angesprochen werden können, sind sensibilisiert und es gibt einen Leitfaden zum Vorgehen und zur Kommunikation im Umfeld.
Ziel
Schärfung der 'Null-Toleranz' bei sexueller Belästigung (§§ 210 ff. GAV)
Federführend
Kanton Solothurn SO
Partner/-innen
Personalamt
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Der Leitfaden für Vorgesetzte wurde erstellt. Die Sensibilisierungskampagne ist im 2025 geplant.
Meilensteine / Zeitplan
- Leitfaden für Vorgesetzte erstellen bis 2024
- Sensibilisierungs- und Informationskampagne für Mitarbeitende
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
§§ 210 ff. GAV
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
- Anzahl Anfragen bei Beratungsangeboten
- Anzahl HR-Fälle (personalrechtliche Konsequenzen)
Weitere Grundlagen
Ressourcen
Arbeitsgruppe Kommission zur Förderung der Chancengleichheit
Handlungsfeld
Diskriminierung Sensibilisierung für sexuelle Belästigung in den Unternehmen