Massnahme 4.4.A.1

Appenzell Ausserrhoden fördert eine Betriebskultur in Ausserrhoder Unternehmen, die frei ist von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz

4.4.A.1. Appenzell Ausserrhoden fördert eine Betriebskultur in Ausserrhoder Unternehmen, die frei ist von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Das Bewusstsein für die Wichtigkeit von präventiven Massnahmen gegen sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz, wie sie gemäss Gleichstellungsgesetz (GlG) von Unternehmen verlangt werden, ist bei den Verantwortlichen (Geschäftsleitung, Personalmanagement) vorhanden.
In kompakten, massgeschneiderten und kontextbezogenen Trainings werden in einzelnen KMUs des Kantons Handlungsmöglichkeiten und Präventionsmassnahmen gegen sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz mit Kaderpersonen und Mitarbeitenden entwickelt. Unsicherheiten und Tabus werden abgebaut.
Zur nachhaltigen Verankerung trägt auch die Entwicklung oder Überprüfung eines unternehmensspezifischen Leitfadens bei, mit Handlungsempfehlungen und Angaben zu internen oder externen Anlaufstellen. Das Unternehmen erhält für die Teilnahme am Projekt ein Teilnahme-Zertifikat (analog Berufsbildungsvignette).

Ziel

Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die Förderung einer Betriebskultur in Unternehmen im Kanton Appenzell Ausserrhoden, die frei ist von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz.

Federführend

Kanton Appenzell Ausserrhoden AR

Partner/-innen

Amt für Wirtschaft und Arbeit, Appenzell Ausserrhoden; Fachstelle für die Gleichstellung, Stadt Zürich

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Die Weiterbildung wurde von einem KMU gebucht;  Die Bewerbung des Angebots durch die zuständigen Stellen wird aktuell intensiviert.

Meilensteine / Zeitplan

Laufzeit: 2019/2020 – 2024
Laufzeit für Schulungen: Ab Herbst 2021


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art. 4 und Art. 5 Abs. 3 Gleichstellungsgesetz
Art. 6 Abs. 1 Arbeitsgesetz
Art. 328 Obligationenrecht

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Die Lancierung des Projekts ist im August 2021 erfolgt; Schulung von 5 Unternehmen bis Frühjahr 2022; weitere 10 Unternehmen sollen bis Ende 2023 folgen.

Weitere Grundlagen

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Ressourcen

- Fördermittel des EBG
- Umsetzung im Rahmen der ständigen Aufgaben


Handlungsfeld

Diskriminierung Sensibilisierung für sexuelle Belästigung in den Unternehmen

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Kooperation mit Wirtschaftsverbänden und kantonalen bzw. kommunalen sozialen Einrichtungen