Massnahme 4.1.3.4

Studie zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Erhebung zum Ausmass und Entwicklung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz

4.1.3.4. Studie zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Erhebung zum Ausmass und Entwicklung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die Studie soll Auskunft geben zur Verbreitung, zum Kontext und zur Art von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz. Weiter soll die Studie den Stand des Wissens und der Information sowohl der Arbeitnehmenden als auch der Arbeitgebenden hinsichtlich der rechtlichen Rah-menbedingungen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erheben. Dabei soll untersucht werden, ob und welche organisatorischen Massnahmen die Arbeitgebenden im Rahmen ihrer Fürsorge- und Präventionspflicht gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz getroffen haben und inwieweit diese den Arbeitnehmenden bekannt sind.

Ziel

Die Massnahmen zur Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sollen gezielter ausgerichtet werden können.

Federführend

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Partner/-innen

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Im Jahr 2024 wird die Datenerhebung durchgeführt und die Studie erstellt.

Meilensteine / Zeitplan

Q1-Q3 2024: Datenerhebung; Q4 2024: Publikation


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Artikel 16 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GIG; SR 151.1); Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG; SR 822.11)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Indikatoren / quantitative Ziele

Quantitative Erhebung des IST-Zustands sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, des Wissensstands der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sowie der Massnahmen der Arbeitgebenden.

Weitere Grundlagen

Ressourcen

Budget EBG und SECO


Handlungsfeld

Diskriminierung Die Fakten bezüglich Diskriminierung, Stereotypen und Sexismus in allen Bereichen sind bekannt und ein Monitoring ist umgesetzt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Massnahme hat keine direkten Auswirkungen auf Kantone, Städte oder Gemeinden, kann diesen in ihrer Funktion als Arbeitgeber aber wichtige Informationen liefern für die Prävention und Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.