Studie zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Erhebung zum Ausmass und Entwicklung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz
Inhalt
Die Studie soll Auskunft geben zur Verbreitung, zum Kontext und zur Art von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz. Weiter soll die Studie den Stand des Wissens und der Information sowohl der Arbeitnehmenden als auch der Arbeitgebenden hinsichtlich der rechtlichen Rah-menbedingungen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erheben. Dabei soll untersucht werden, ob und welche organisatorischen Massnahmen die Arbeitgebenden im Rahmen ihrer Fürsorge- und Präventionspflicht gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz getroffen haben und inwieweit diese den Arbeitnehmenden bekannt sind.
Ziel
Die Massnahmen zur Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sollen gezielter ausgerichtet werden können.
Federführend
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Partner/-innen
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Im Jahr 2024 wird die Datenerhebung durchgeführt und die Studie erstellt.
Meilensteine / Zeitplan
Q1-Q3 2024: Datenerhebung; Q4 2024: Publikation
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Artikel 16 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GIG; SR 151.1); Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG; SR 822.11)
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Indikatoren / quantitative Ziele
Quantitative Erhebung des IST-Zustands sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, des Wissensstands der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sowie der Massnahmen der Arbeitgebenden.
Weitere Grundlagen
Ressourcen
Budget EBG und SECO
Handlungsfeld
Diskriminierung Die Fakten bezüglich Diskriminierung, Stereotypen und Sexismus in allen Bereichen sind bekannt und ein Monitoring ist umgesetzt
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Die Massnahme hat keine direkten Auswirkungen auf Kantone, Städte oder Gemeinden, kann diesen in ihrer Funktion als Arbeitgeber aber wichtige Informationen liefern für die Prävention und Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.