Massnahme 4.1.3.2

Bericht über die Benachteiligung der Frauen in der medizinischen Forschung, Prävention und Pflege

4.1.3.2. Der Bundesrat zeigt in einem Bericht auf, inwiefern Frauen in der medizinischen Forschung, Prävention und Pflege benachteiligt sind (in Erfüllung des Postulats 19.3910 Fehlmann Rielle «Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten»).

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Bundesratsbericht unter Mitarbeit relevanter Stakeholder

Ziel

Der Bericht zum Postulat 19.3910 Fehlmann Rielle zeigt auf, welche Massnahmen bereits getroffen wurden oder anzustossen wären, damit die Wissenschaft und das Gesundheitspersonal in den Bereichen Forschung, Prävention und Gesundheitsversorgung die spezifischen Bedürfnisse der Frauen besser berücksichtigen.

Federführend

Bundesamt für Gesundheit BAG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Der Bericht zum Postulat Fehlmann Rielle wurde fertig gestellt. Der Bericht des Bundesrates und der Basisbericht werden voraussichtlich im ersten Quartal 2024 veröffentlicht. 

Meilensteine / Zeitplan

April 2022: Start der Arbeiten am Bundesratsbericht
Herbst 2022: Definition Themenfelder und Stakeholder
Frühling 2023: Einbezug Stakeholder
Ende 2023: Abschluss Bundesratsbericht
Frühling 2024: Verabschiedung des Berichts durch den Bundesrat


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

- Bundesratsbericht liegt vor.
- Die relevanten Stakeholder sind einbezogen - Mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Berücksichtigung der Eigenheiten von Frauen sind für zentrale Bereiche des Gesundheitswesens aufgezeigt.

Weitere Grundlagen

Postulat Fehlmann Rielle 19.3910: Gesundheit der Frauen: Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten

Ressourcen

ca. 130’000.- (Vorarbeiten für die Berichterstattung und Begleitung Stakeholderprozess)
10 Stellenprozent (2021-2022)


Handlungsfeld

Diskriminierung Die Fakten bezüglich Diskriminierung, Stereotypen und Sexismus in allen Bereichen sind bekannt und ein Monitoring ist umgesetzt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Der Bericht wird lediglich als Grundlage für die allfällige Ausarbeitung konkreter Massnahmen mit verschiedenen Akteuren dienen. Die Umsetzung möglicher Massnahmen wird in erster Linie in der Kompetenz der Forschungs- und Ausbildungsinstitutionen sowie der kantonalen Gesundheitsversorgung und Prävention liegen.