Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter bei Statistiken und Studien des Bundes
4.1.3.1. Bei der Erstellung von Bundesstatistiken und Studien wird die Datenlage betreffend die Auswirkungen auf die Geschlechter verbessert (in Erfüllung der Motion 20.3588 Herzog «Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter).
Inhalt
Arbeitsinstrumente, z.B. Handbuch/Checkliste/Quick-Check
Ziel
Alle massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes sollen nach Geschlechtern aufgeschlüsselt beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Geschlechter untersucht und dargestellt werden.
Federführend
EDI: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)
Partner
Bundesverwaltungsintern: BFS und im Rahmen einer Begleitgruppe ev. weitere Bundesämter, z.B. Seco, BJ.
Status
laufend
Umsetzungsstand
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Meilensteine / Zeitplan
- 2022-2023: Bildung einer Begleitgruppe und Vergabe eines externen Mandats zur Erarbeitung eines Arbeitsinstrumentes
- 2023: Information Bundesstellen über Arbeitsinstrument und Auftrag zur Umsetzung
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Art. 16 GlG ; Art. 5 OV-EDI
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
Verfügbare Statistiken und Studien, die nach Geschlecht aufgeschlüsselt sind
Weitere Grundlagen
Motion 20.3588 Herzog «Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter»
Ressourcen
Budget EBG
Handlungsfeld
Diskriminierung Die Fakten bezüglich Diskriminierung, Stereotypen und Sexismus in allen Bereichen sind bekannt und ein Monitoring ist umgesetzt
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
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