Massnahme 4.1.3.1

Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter bei Statistiken und Studien des Bundes

4.1.3.1. Bei der Erstellung von Bundesstatistiken und Studien wird die Datenlage betreffend die Auswirkungen auf die Geschlechter verbessert (in Erfüllung der Motion 20.3588 Herzog «Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter).

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Arbeitsinstrumente, z.B. Handbuch/Checkliste/Quick-Check

Ziel

Alle massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes sollen nach Geschlechtern aufgeschlüsselt beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Geschlechter untersucht und dargestellt werden.

Federführend

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner

Bundesverwaltungsintern: BFS und im Rahmen einer Begleitgruppe ev. weitere Bundesämter, z.B. Seco, BJ.

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

- 2022-2023: Bildung einer Begleitgruppe und Vergabe eines externen Mandats zur Erarbeitung eines Arbeitsinstrumentes
- 2023: Information Bundesstellen über Arbeitsinstrument und Auftrag zur Umsetzung


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art. 16 GlG ; Art. 5 OV-EDI

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Verfügbare Statistiken und Studien, die nach Geschlecht aufgeschlüsselt sind

Weitere Grundlagen

Motion 20.3588 Herzog «Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter»

Ressourcen

Budget EBG


Handlungsfeld

Diskriminierung Die Fakten bezüglich Diskriminierung, Stereotypen und Sexismus in allen Bereichen sind bekannt und ein Monitoring ist umgesetzt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

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