Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter bei Statistiken und Studien des Bundes
Inhalt
Das EBG (EDI) sieht vor, dem Bundesrat einen Vorschlag für Richtlinien über die Berücksichtigung des Geschlechts in den Studien und Statistiken des Bundes zu unterbreiten.
Sie werden von einer Hilfestellung begleitet, die den Verwaltungseinheiten des Bundes und den Forschungsverantwortlichen helfen soll, einen leichten Zugang zum Thema zu finden und Überlegungen zu den entscheidenden Punkten durchzuführen. Die Hilfestellung besteht aus einem Tool zur Überprüfung der Relevanz der Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken sowie aus Leitfragen zur Analyse und Integration des Themas in Studien und Statistiken. Sie wird auf der Website des EBG zur Verfügung gestellt.
Diese Instrumente setzen die Motion 20.3588 Herzog Eva «Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter» um, die den Bundesrat beauftragt, sicherzustellen, dass alle massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes nach Geschlechtern aufgeschlüsselt beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Geschlechter untersucht und dargestellt werden. Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten beauftragte das EBG PrivatePublicConsulting GmbH mit der Erstellung eines Berichts, um eine Analyse der aktuellen Situation zu erhalten und um festzustellen, inwieweit die geschlechtsspezifischen Effekte in den Studien des Bundes berücksichtigt werden.
Ziel
Verbesserung des Wissens über die Geschlechtereffekte in Studien des Bundes sowie die Erhebung und Verarbeitung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten statistischen Daten.
Federführend
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner/-innen
Bundesamt für Statistik (BFS)
Status
Abgeschlossen
Umsetzungsstand
Der Bundesrat hat die Richtlinien am 31.01.2024 verabschiedet. Richtlinien des Bundesrates über die Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken des Bundes (BBl 2024 410).
Hilfsmittel zur Relevanzprüfung und Leitfragen : www.ebg.admin.ch/de/gleichstellung-in-studien-und-statistiken
Medienmitteilung: Geschlecht muss in Studien und Statistiken des Bundes besser berücksichtigt werden (admin.ch)
Meilensteine / Zeitplan
2023: Vergabe eines externen Mandats über die Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Effekte in den massgeblichen Studien des Bundes und Begleitung des Mandats durch eine ämterübergreifende Begleitgruppe.
Anfang 2024: Veröffentlichung des Berichts über die Studien des Bundes und Veröffentlichung der Hilfestellung für Studien und Statistiken auf der Website des EBG.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Art. 16 GlG ; Art. 5 OV-EDI
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
Verfügbare Statistiken und Studien, die nach Geschlecht aufgeschlüsselt sind
Weitere Grundlagen
Motion 20.3588 Herzog Eva «Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter»
Ressourcen
Budget EBG
Handlungsfeld
Diskriminierung Die Fakten bezüglich Diskriminierung, Stereotypen und Sexismus in allen Bereichen sind bekannt und ein Monitoring ist umgesetzt
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
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