Massnahme 4.1.3.1

Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter bei Statistiken und Studien des Bundes

4.1.3.1. Bei der Erstellung von Bundesstatistiken und Studien wird die Datenlage betreffend die Auswirkungen auf die Geschlechter verbessert (in Erfüllung der Motion 20.3588 Herzog «Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter).

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Das EBG (EDI) sieht vor, dem Bundesrat einen Vorschlag für Richtlinien über die Berücksichtigung des Geschlechts in den Studien und Statistiken des Bundes zu unterbreiten.
Sie werden von einer Hilfestellung begleitet, die den Verwaltungseinheiten des Bundes und den Forschungsverantwortlichen helfen soll, einen leichten Zugang zum Thema zu finden und Überlegungen zu den entscheidenden Punkten durchzuführen. Die Hilfestellung besteht aus einem Tool zur Überprüfung der Relevanz der Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken sowie aus Leitfragen zur Analyse und Integration des Themas in Studien und Statistiken. Sie wird auf der Website des EBG zur Verfügung gestellt.

Diese Instrumente setzen die Motion 20.3588 Herzog Eva «Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter» um, die den Bundesrat beauftragt, sicherzustellen, dass alle massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes nach Geschlechtern aufgeschlüsselt beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Geschlechter untersucht und dargestellt werden. Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten beauftragte das EBG PrivatePublicConsulting GmbH mit der Erstellung eines Berichts, um eine Analyse der aktuellen Situation zu erhalten und um festzustellen, inwieweit die geschlechtsspezifischen Effekte in den Studien des Bundes berücksichtigt werden.

Ziel

Verbesserung des Wissens über die Geschlechtereffekte in Studien des Bundes sowie die Erhebung und Verarbeitung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten statistischen Daten.

Federführend

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

Bundesamt für Statistik (BFS)

Status

Abgeschlossen

Umsetzungsstand

Der Bundesrat hat die Richtlinien am 31.01.2024 verabschiedet. Richtlinien des Bundesrates über die Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken des Bundes (BBl 2024 410).

Hilfsmittel zur Relevanzprüfung und Leitfragen : www.ebg.admin.ch/de/gleichstellung-in-studien-und-statistiken 

Medienmitteilung: Geschlecht muss in Studien und Statistiken des Bundes besser berücksichtigt werden (admin.ch)

Meilensteine / Zeitplan

2023: Vergabe eines externen Mandats über die Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Effekte in den massgeblichen Studien des Bundes und Begleitung des Mandats durch eine ämterübergreifende Begleitgruppe.
Anfang 2024: Veröffentlichung des Berichts über die Studien des Bundes und Veröffentlichung der Hilfestellung für Studien und Statistiken auf der Website des EBG.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art. 16 GlG ; Art. 5 OV-EDI

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

---

Indikatoren / quantitative Ziele

Verfügbare Statistiken und Studien, die nach Geschlecht aufgeschlüsselt sind

Weitere Grundlagen

Motion 20.3588 Herzog Eva «Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter»

Ressourcen

Budget EBG


Handlungsfeld

Diskriminierung Die Fakten bezüglich Diskriminierung, Stereotypen und Sexismus in allen Bereichen sind bekannt und ein Monitoring ist umgesetzt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

---