Massnahme 4.1.2.3

Schutzmassnahmen gegen sexuelle Gewalt, Mobbing und Diskriminierung im Kulturschaffen

4.1.2.3. Massnahmen zum Schutz vor sexueller Gewalt, Mobbing und Diskriminierung im Kulturschaffen

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die mit öffentlichen Geldern unterstützten Institutionen, Unternehmen und Personen müssen bestätigen, dass sie Massnahmen ergreifen, die sexuelle Gewalt, Mobbing oder Diskriminierung verhindern

Ziel

Sexuelle Gewalt, Mobbing und Diskriminierung verhindern in Institutionen und Projekten des Kulturschaffens, die mit öffentlichen Geldern (mit-)finanziert werden

Federführend

Bundesamt für Kultur BAK, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

Geförderte Institutionen, Personen und Unternehmen (z.B. Filmproduktionsfirmen, Filmfestivals)

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

Kontrollmassnahmen in der Kulturbotschaft 2025-2028 vorgesehen

Meilensteine / Zeitplan

Erarbeitung einer Informationsbroschüre zu den oben genannten Themen sexuelle Gewalt, Mobbing und Diskriminierung im Kulturschaffen
Einrichtung von Meldestellen bzw. Bekanntmachung von bereits existierenden Meldestellen
Information an alle Empfänger von öffentlichen Geldern im Kulturschaffen, dass das Vorhandensein von Massnahmen zur Verhinderung sexueller Gewalt, Mobbing oder Diskriminierung eine Bedingung ist für den Erhalt der Gelder
Durchführung von Stichproben, ob solche Massnahmen in den Projekten, Institutionen usw. ergriffen worden sind


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Anzahl Meldungen (an Meldestellen, nicht BAK) von sexueller Gewalt, Mobbing und Diskriminierung

Weitere Grundlagen

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Ressourcen

Noch nicht spezifiziert


Handlungsfeld

Diskriminierung Informations-, Sensibilisierungs- und Schulungsmassnahmen in allen Bereichen und insbesondere in den Institutionen, die dazu beitragen können, Diskriminierung, Sexismus und Geschlechterstereotypen zu verhindern, sind entwickelt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Sofern die Projekte von Bund und Kantonen zusammen unterstützt werden (wie z.B. im Filmschaffen), müssen sich diese einig sein über die Vorgaben und die Kontrolle der Vorgaben miteinander koordinieren