Schutzmassnahmen gegen sexuelle Gewalt, Mobbing und Diskriminierung im Kulturschaffen
Inhalt
Die mit öffentlichen Geldern unterstützten Institutionen, Unternehmen und Personen müssen bestätigen, dass sie Massnahmen ergreifen, die sexuelle Gewalt, Mobbing oder Diskriminierung verhindern
Ziel
Sexuelle Gewalt, Mobbing und Diskriminierung verhindern in Institutionen und Projekten des Kulturschaffens, die mit öffentlichen Geldern (mit-)finanziert werden
Federführend
Bundesamt für Kultur BAK, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner/-innen
Geförderte Institutionen, Personen und Unternehmen (z.B. Filmproduktionsfirmen, Filmfestivals)
Status
Initialisiert
Umsetzungsstand
Kontrollmassnahmen in der Kulturbotschaft 2025-2028 vorgesehen
Meilensteine / Zeitplan
Erarbeitung einer Informationsbroschüre zu den oben genannten Themen sexuelle Gewalt, Mobbing und Diskriminierung im Kulturschaffen
Einrichtung von Meldestellen bzw. Bekanntmachung von bereits existierenden Meldestellen
Information an alle Empfänger von öffentlichen Geldern im Kulturschaffen, dass das Vorhandensein von Massnahmen zur Verhinderung sexueller Gewalt, Mobbing oder Diskriminierung eine Bedingung ist für den Erhalt der Gelder
Durchführung von Stichproben, ob solche Massnahmen in den Projekten, Institutionen usw. ergriffen worden sind
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
Anzahl Meldungen (an Meldestellen, nicht BAK) von sexueller Gewalt, Mobbing und Diskriminierung
Weitere Grundlagen
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Ressourcen
Noch nicht spezifiziert
Handlungsfeld
Diskriminierung Informations-, Sensibilisierungs- und Schulungsmassnahmen in allen Bereichen und insbesondere in den Institutionen, die dazu beitragen können, Diskriminierung, Sexismus und Geschlechterstereotypen zu verhindern, sind entwickelt
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Sofern die Projekte von Bund und Kantonen zusammen unterstützt werden (wie z.B. im Filmschaffen), müssen sich diese einig sein über die Vorgaben und die Kontrolle der Vorgaben miteinander koordinieren