Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG)
Inhalt
Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025, dass das Fortpflanzungsmedizingesetz umfassend überarbeitet werden soll. Im Zentrum steht die Zulassung der Eizellenspende, wie sie das Parlament mit Annahme der Motion 22.4341 WBK-N «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren» verlangt hat. Zudem soll u.a. die Ei- und Samenzellenspende auch für unverheiratete Paare ermöglicht werden.
Ziel
Das FMedG soll an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden: u.a. Zulassung der Eizellenspende für verheiratete und unverheiratete Paare, Aufhebung oder Lockerung der 12er-Regel (aktuell dürfen innerhalb eines Behandlungszyklus einer In-vitro-Fertilisation (IVF) höchstens 12 Embryonen entwickelt werden), Prüfung der Konservierungsdauer von eingefrorenen Samenzellen, Eizellen und Embryonen.
Federführend
Bundesamt für Gesundheit BAG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner/-innen
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Der Bundesrat hat Ende Januar 2025 entschieden, dass das Fortpflanzungsmedizingesetz umfassend überarbeitet wird (Link). Im Zentrum steht die Zulassung der Eizellenspende, wie es die Motion 22.4341 WBK-N "Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren" verlangt. Zudem soll u.a. die Ei- und Samenzellenspende auch für unverheiratete Paare ermöglicht werden. Die Vernehmlassung wird nicht vor Ende 2026 eröffnet werden.
Meilensteine / Zeitplan
Voraussichtlich Ende 2026: Eröffnung der Vernehmlassung
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Fortpflanzungsmedzingesetz, Art. 119 Bundesverfassung
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Indikatoren / quantitative Ziele
Weitere Grundlagen
Ressourcen
Handlungsfeld
Diskriminierung Im Bundesrecht gibt es keine Regelungen mehr, die geschlechtsdiskriminierend sind