Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG)
Inhalt
Das Parlament verabschiedete im September 2022 die Motion 21.4341 «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren» und beauftragte damit den Bundesrat, eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die die Eizellenspende unter gewissen Voraussetzungen zulässt.
Ziel
Eizellenspende für verheiratete und unverheiratete Paare zulassen
Federführend
Bundesamt für Gesundheit BAG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner/-innen
Status
Initialisiert
Umsetzungsstand
Die Umsetzung der besagten Motion steht erst am Anfang. Anfang 2025 wird der Bundesrat über den Umfang der Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes entscheiden. Dann erst beginnen die konkreten Gesetzgebungsarbeiten. Die Vernehmlassung wird nicht vor Ende 2026 eröffnet werden.
Meilensteine / Zeitplan
Anfang 25: Entscheid des Bundesrats über den Umfang der Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Voraussichtlich
Ende 2026: Eröffnung der Vernehmlassung
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Fortpflanzungsmedzingesetz, Art. 119 Bundesverfassung
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Indikatoren / quantitative Ziele
Weitere Grundlagen
Ressourcen
Handlungsfeld
Diskriminierung Im Bundesrecht gibt es keine Regelungen mehr, die geschlechtsdiskriminierend sind