Massnahme 4.1.1.3

Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG)

4.1.1.3.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Das Parlament verabschiedete im September 2022 die Motion 21.4341 «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren» und beauftragte damit den Bundesrat, eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die die Eizellenspende unter gewissen Voraussetzungen zulässt.

Ziel

Eizellenspende für verheiratete und unverheiratete Paare zulassen

Federführend

Bundesamt für Gesundheit BAG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

Die Umsetzung der besagten Motion steht erst am Anfang. Anfang 2025 wird der Bundesrat über den Umfang der Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes entscheiden. Dann erst beginnen die konkreten Gesetzgebungsarbeiten. Die Vernehmlassung wird nicht vor Ende 2026 eröffnet werden.

Meilensteine / Zeitplan

Anfang 25: Entscheid des Bundesrats über den Umfang der Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Voraussichtlich
Ende 2026: Eröffnung der Vernehmlassung


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Fortpflanzungsmedzingesetz, Art. 119 Bundesverfassung

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Indikatoren / quantitative Ziele

Weitere Grundlagen

Ressourcen


Handlungsfeld

Diskriminierung Im Bundesrecht gibt es keine Regelungen mehr, die geschlechtsdiskriminierend sind

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?