Massnahme 4.1.1.1

Analyse der bestehenden rechtlichen Ungleichbehandlungen zwischen Frauen und Männern im Bundesrecht

4.1.1.1. Der Bundesrat führt eine Analyse zu den bestehenden rechtlichen Ungleichbehandlungen zwischen Frauen und Männern im Bundesrecht durch (in Erfüllung des Postulats 19.4092 Caroni «Rechtliche Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesrecht»).

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

In einem Rechtsgutachten werden die direkten Diskriminierungen im innerstaatlichen Bundesrecht aufgeführt. Auf dieser Grundlage verabschiedet der Bundesrat einen Bericht über die direkte Ungleichbehandlung von Frauen und Männern.

Ziel

Sie ergänzt den Mangel an einem vollständigen und aktuellen Überblick über die direkte Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im gesamten Bundesrecht.

Federführend

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

Universität Genf UNIGE (Auftrag für ein Rechtsgutachten)

Status

Abgeschlossen

Umsetzungsstand

Der Bericht des Bundesrates wurde am 10.12.2021 veröffentlicht (Link).

Meilensteine / Zeitplan

Juni 2021: Endgültiges Rechtsgutachten
Ende 2021: Bericht des Bundesrates


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

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Weitere Grundlagen

- Postulat Caroni 19.4092 " Rechtliche Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesrecht ".
- Interpellation Caroni 19.3548 " Wo behandelt das Bundesrecht Frauen und Männer direkt unterschiedlich?".

Ressourcen

Budget EBG


Handlungsfeld

Diskriminierung Im Bundesrecht gibt es keine Regelungen mehr, die geschlechtsdiskriminierend sind

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Das Rechtsgutachten und der Bericht des Bundesrates werden der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) zur Kenntnis gebracht.